Elektronische Zustellung für Unternehmen
Seit 2020 sind Unternehmen verpflichtet, für Behörden im Weg der elektronischen Zustellung erreichbar zu sein. Gleichzeitig gilt für Behörden, dass sie elektronische Sendungen ermöglichen müssen ("Recht auf elektronischen Verkehr").
Die Zustellung erfolgt über das Unternehmensservice Portal (USP).
Achtung: E-Zustellung ist kein E-Mail!
Aktuelle Informationen über die Registrierung und rechtliche Grundlagen auf dem Unternehmensservice Portal:
USP - Elektronische Zustellung (eZustellung)
Einen Leitfaden und eine Schritt-für-Schritt Anleitung bietet die Wirtschaftskammer:
WKO - In fünf Schritten zur elektronischen Zustellung (E-Zustellung)