Winterdienst & Schneeräumung

Schneeräumung_Bauhof
Das gesamte Bauhof-Team rückt mit acht Räumfahrzeugen für den Winterdienst aus. Unterstützt wird es je nach Schneefall von bis zu zehn weiteren Fahrzeugen von privaten Fuhrunternehmern. Zum Einsatzgebiet gehört das rund 150 km lange Straßennetz und 135 km Gehsteige, dies umfasst 42 Fuß- und Radwege und auch die Räumung von ca. 50 Bushaltestellen.

Sicherheit hat Priorität

An erster Stelle steht die Sicherheit. Priorität haben die Hauptverkehrswege, Landbuslinien, Übergänge und Unterführungen sowie exponierte Gefahrenstellen. Neben den Straßen und Schutzwegen werden – jedenfalls, wenn es die Schneemassen zulassen – für die Fußgänger auch viele Gehsteige freiwillig und für die Anrainer kostenlos geräumt. Auch die auf Landstraßen angefallenen Schneemassen werden von der Gemeinde Lustenau abgeführt.

§ 93 StVO, Pflichten der Anrainer — Räumen und streuen

schneeschaufeln_anrainer Hauseigentümer sind gesetzlich dazu verpflichtet, die angrenzenden Gehsteige zu räumen.
Auch wenn bei extremen Schneemassen Ausnahmezustand herrscht, sind die Pflichten von Grundstückseigentümern generell klar gesetzlich geregelt. Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, die Gehsteige zu ihrem angrenzenden Grundstück sicher und begehbar zu machen, unabhängig davon, ob diese nun selbst schaufeln oder eine Firma beauftragen. Das Gesetz sagt auch, dass der von einer öffentlichen Straße geräumte Schnee auf angrenzenden Grundstücken gelagert werden darf.
 
Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.
 
Es ist nicht erlaubt, Schnee von Privatgrundstücken und auch aus Tiefgarageneinfahrten auf die Fahrbahn zu schieben. Das gilt auch für privat engagierte Schneeräumdienste. Die Grundstücksbesitzer haben darauf zu achten, dass keine Äste bzw. Gestrüpp von ihren Grundstücken auf die Gehwege hängen. In solchen Fällen wird der betroffene Gehsteigbereich nicht vom Bauhof geräumt. Die Hauseigentümer müssen auch dafür sorgen, dass Schneewechten und Eisbildungen rechtzeitig von den Dächern entfernt werden. Bei starkem Schneefall ist es möglich, dass der Pflug den Schnee von der Fahrbahn auf den Gehsteig räumt. Auch in diesem Fall sind die Grundbesitzer dazu verpflichtet, den Schnee dort wieder zu entfernen. Allerdings ist es nicht erlaubt, Schnee einfach wieder auf die Fahrbahn zu schieben. Bei Unfällen, die auf mangelhafte Räumung zurückzuführen sind, kann der Grundbesitzer haftbar gemacht werden.

Fahrzeuge von öffentlichen Straßen entfernen

Auf Gehsteigen oder an schmalen Straßen abgestellte Fahrzeuge behindern die maschinelle Schneeräumung. Bei starken Schneefällen ist es kaum möglich, die Gehsteige schneefrei zu halten. Weil der Schneepflug immer wieder Schnee an den Straßenrand und mitunter auch auf einen bereits geräumten Gehsteig schiebt, wird die Fahrbahn immer enger. Der Schnee muss dann möglichst schnell vom Straßen- bzw. Gehsteigrand wegtransportiert werden, um die Gehsteige wieder begehbar zu machen. Auch in öffentlichen schmalen Straßen geparkte Fahrzeuge behindern ein Durchkommen der Einsatzfahrzeuge. Deshalb wird darum gebeten, bei beginnendem Schneefall Fahrzeuge von den öffentlichen Straßen und Wegen zu entfernen, damit so gut als möglich geräumt werden kann.

„Ma tuot das Müglischt“

Schneeräumung1 Das Bauhof-Team gibt sein Bestes, um Lustenaus Straßen und Gehsteige befahr- und begehbar zu machen.
„An sehr schneereichen Tagen sind wir mit allen verfügbaren Leuten und Fahrzeugen ab 3.00 Uhr morgens im Einsatz. Das bedeutet für meine Jungs 13- bis 15-Stunden-Schichten.“ Wolfgang Hagen wünscht sich Verständnis und Rücksichtnahme bei außerordentlichen Verhältnissen: „Wir können nicht alle Straßen, Gehsteige, Plätze und Haltestellen gleichzeitig vom Schnee befreien, aber ‚mer tuond, wach mer könnond!‘“