FAQ zur Landtagswahl am 13. Oktober 2024

Urnengang

Am 13. Oktober 2024 sind 271.878 Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, davon 15.754 Lustenauerinnen und Lustenauer, dazu aufgerufen, die 36 Abgeordneten des Vorarlberger Landtages zu wählen. Die Wählerinnen und Wähler können sich zwischen neun Parteien entscheiden.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 16 Jahren, die im am Stichtag 16. Juli 2024 im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer am Stichtag nicht in Lustenau wohnhaft war, ist im Wahlverzeichnis seiner damaligen Wohnsitzgemeinde eingetragen und muss dort seine Stimme abgeben oder eine Wahlkarte besorgen.

Welche Parteien stehen zur Wahl?

Folgende Parteien treten am 13. Oktober zur Wahl an:

  • Vorarlberger Volkspartei
  • Die Grünen - Grüne Alternative Vorarlberg
  • Vorarlberger Freiheitliche (FPÖ)
  • SPÖ Vorarlberg
  • NEOS - Das neue Vorarlberg
  • WIR - Plattform für Familien und Kinderschutz (WIR)
  • Xi - HaK - GILT
  • Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ)
  • Das andere Vorarlberg

Wo kann ich wählen?

In den Amtlichen Wahlinformationen (Wahlausweis) ist das Sprengelwahllokal angegeben. Wahlkarten können zuhause ausgefüllt und im Rathaus abgegeben werden, außerdem steht Wahlkartenwähler:innen der Sprengel 3 (Volksschule Hasenfeld) zur Verfügung.

Gibt es Vorzugsstimmen? Wie vergebe ich sie?

Für Kandidatinnen und Kandidaten der gewählten Partei können bis zu fünf Vorzugsstimmen vergeben werden. Pro Wahlwerberin bzw. pro Wahlwerber sind aber nur zwei möglich. (Siehe § 48 LTWG).

Wo muss ich die Wahlkarte beantragen?

Der Wahlkartenantrag kann online auf www.meinewahlkarte.at, schriftlich, mittels Anforderungskarte oder persönlich erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Ein Wahlkartenantrag muss immer begründet werden. In Lustenau ist das Bürgerservice im Rathaus die Anlaufstelle für persönliche Anträge. 

Bis wann muss ich die Wahlkarte beantragen?

Für die Landtagswahl sind schriftliche Anträge bis 9. Oktober 2024, 24 Uhr, persönliche bis 11. Oktober 2024, 12 Uhr möglich.

Wann kann ich wählen?

Die Lustenauer Wahllokale sind von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Wahlkarten müssen bis spätestens 12 Uhr im Rathaus einlangen.

Kann auch jemand anderes meine Wahlkarte abholen?

Nein, das ist nicht möglich.