Warum die Gemeindevertretung eine Volksbefragung beschlossen hat

GVE_31.8.2023

In der 26. Sitzung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau, am 31.8.2023, wurde über Antrag des Vorsitzenden, Bürgermeister Dr. Kurt Fischer, von der Gemeindevertretung mit 25:11 Stimmen (Prostimmen ÖVP, Grüne und HaK: Gegenstimmen FPÖ, NEOS und SPÖ) beschlossen, eine Volksbefragung zur S18-Ostumfahrung Lustenau, Variante CP durchzuführen.

Zur Begründung

Die S18 Bodensee Schnellstraße soll das Untere Rheintal vom grenzüberschreitenden Verkehr entlasten. Die geplante CP-Variante verläuft am östlichen Siedlungsrand von Lustenau und hat weitreichende Auswirkungen auf die Gemeindeentwicklung von Lustenau. Um ein Stimmungsbild aus der Lustenauer Bevölkerung zu erhalten und ihr die Möglichkeit der Mitbestimmung einzuräumen, sollen hierzu die Lustenauer Bürger:innen befragt werden. Das Ergebnis der Volksbefragung soll zudem als Grundlage für eine zustimmende oder ablehnende Haltung der Gemeinde im Rahmen ihrer Mitwirkungsrechte in behördlichen Verfahren dienen.

Im Frühjahr 2023 hat die Gemeindevertretung beschlossen, der Lustenauer Bevölkerung in dieser wichtigen verkehrspolitischen Frage die Möglichkeit zur direkten Mitbestimmung einzuräumen und ein Stimmungsbild aus der Lustenauer Bevölkerung zu erhalten.

Die Marktgemeinde hat daraufhin beim erfahrenen Verfassungsjuristen Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger ein Gutachten beauftragt. Im Hinblick darauf, dass das Projekt S18 nicht im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde liegt, hat Professor Bußjäger die Abhaltung einer Volksbefragung empfohlen. Anstelle der ursprünglich geplanten Volksabstimmung wird deshalb eine Volksbefragung durchgeführt. Der Termin ist am Sonntag, den 19. November 2023.