Abfallgebühren
Das Abfallgebührensystem beruht auf einer personenbezogenen Abfallgrundgebühr für einen gemeldeten Wohnsitz (Haupt- und Nebenwohnsitz) in Lustenau. Stichtag für die Berechnung ist der 28. Februar des laufenden Jahres. Die Abfallgrundgebühren werden pro Wohnungsbenützer vorgeschrieben. Pro Wohnung wird für die dritte und jede weitere Person unter 18 Jahre keine Grundgebühr vorgeschrieben.
Vom Hol- zum Bringsystem
Zur Abfallgrundgebühr wird ein personenbezogenes Kontingent an Abfallsäcken je Wohneinheit vorgeschrieben. Das Kontingent wird für Einpersonen- und Mehrpersonenhaushalte berechnet und beläuft sich für Einpersonenhaushalte auf 120 Liter (6x20 l Restabfallsäcke), für Mehrpersonenhaushalte auf 240 Liter (6x40 l Restabfallsäcke). Eine Umtauschmöglichkeit besteht nicht. Das Basispaket samt gelben Säcken für Kunststoffverpackungsabfälle wird innerhalb von 2 Monaten nach der Gebührenvorschreibung nach Hause zugestellt.
Für die Zustellung der Abfallsäcke ist die Beschriftung der Wohnungs- bzw Haustür unbedingt erforderlich!
Zusätzliche Abfallsäcke
Zusätzliche Abfallsäcke können im WELTLADEN, Jahnstraße 5 oder teilweise im Handel bezogen werden. Vorsammelbehälter, Gartenabfall- und gelbe Säcke sind nur im Weltladen erhältlich.
Vorgeschriebene Abfallsäcke, die aufgrund des Wegzuges in eine andere Gemeinde nicht verbraucht werden können, werden gegen Nachweis des Wegzuges zum festgelegten Tarif von der Gemeinde zurückgenommen.