Bio- und Grünabfall

In den 8 l oder 15 l-Bioabfallsack der Gemeinde gehören Lebensmittel- und Speisereste, Küchenabfälle, Topfpflanzen, Schnittblumen, saugfähiges Haushaltspapier, etc. Die Abholung erfolgt wöchentlich laut Abfuhrkalender oder Umwelt|v-App.

BIOABFALL

  1. Was gehört in die Biotonne/Bioabfallsack?
    Küchenabfälle
    wie Obst und Gemüse, Kaffee- und Teesud inkl. Papierfilter, Schalen aller Südfrüchte, gekochte Speisereste, Fleisch, Fisch, Küchenwischpapier 
    Pflanzenreste wie Bioabfälle von Balkon und Garten
  2. Was gehört keinesfalls in die Biotonne/Bioabfallsack? 
    Flüssige Abfälle, Staubsaugerbeutel, Erde, Asche oder Kleintiermist, Katzenstreu, Kleintierkadaver, Watte und Wattestäbchen aller Art, beschichtete Papiere, Zigaretten, Zigarren, Papiertaschentücher, Servietten, Hygieneartikel, Kunststoffverpackungen/Einkaufstaschen!

Vorarlberg-Stärkesack für Bioabfall

Stärkesack

Der Vorarlberg-Stärkesack hat den Papiersack Unterland im September 2019 abgelöst, der für Haushalte ohne große Biotonne zur Sammlung von Bioabfall angeboten wurde. Er ist gleich zu verwenden wie der Papiersack. Mit dieser Änderung müssen auch einige Benützungshinweise beachtet werden.

Bioabfall im kostenpflichtigen 8- oder 15-Liter Stärkesack sammeln. Für die Sammlung kann ein belüfteter 10-Liter Vorsammelbehälter verwendet werden. Dieser wird im WELTLADEN, Jahnstraße 5 verkauft.

Zur Abholung den Stärkesack zugebunden ohne Vorsammelbehälter gut sichtbar frühestens am Vorabend des Abfuhrtages an der eigenen Grundstückszufahrt bereitstellen.

Die wichtigsten Informationen zu den Änderungen gibt's im Bioabfall-Flyer.

Verkauf von Bioabfallsäcken und Vorsammelbehältern

8-Liter und 15-Liter Vorarlberg-Stärkesäcke sind im WELTLADEN, Jahnstraße 5 und teilweise im Handel erhältlich.
Den 10-Liter Vorsammelbehälter gibt es ausschließlich im WELTLADEN.

Biotonne - wichtige Benützungshinweise/Richtlinien

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  1. Es dürfen nur Biotonnen der Marktgemeinde Lustenau mit einer Prägung im Deckel „Marktgemeinde Lustenau“ verwendet werden.
  2. In Stichstraßen, die von Schmalfahrzeugen angefahren werden, können Biotonnen weder geleert noch gereinigt werden. Die Zulassung einer Biotonne obliegt in diesen Fällen der Gemeinde oder es wird nachgewiesen, dass Biotonnen an Einfahrten von Stichstraßen so zur Abfuhr bereitgestellt werden können, dass weder Gehsteige noch öffentliche Verkehrsflächen beeinträchtigt werden und die Abfuhr mit Großfahrzeugen an diesen Übernahmeorten möglich ist, siehe Ortsplan.
  3. Biotonnen sollen an einem möglichst kühlen und schattigen Standort aufgestellt werden (Behältergröße: B 60 x T 80 x H 120 cm).
  4. Biotonnen immer geschlossen halten, damit keine Fliegen und andere Insekten angezogen werden.
  5. Biotonnen sind vom Liegenschaftseingentümer/Hausverwaltung/Pächter/ Mieter so zureinigen und in Stand zu halten, dass keine unzumutbaren Geruchsbelästigungen entstehen und die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet wird. Eine Innen- und Außenreinigung ist in zeitlichen Abständen selber durchzuführen oder kann von der Hausverwaltung organisiert werden.
  6. Von April bis Oktober werden Biotonnen nach der Entleerung innen automatisch mit Hochdruck gereinigt, wenn die Zufahrt mit einem Reinigungsfahrzeug möglich ist. In den Wintermonaten wird statt der Reinigung ein Papier-/Stärkesack eingelegt, der das Anfrieren und Verschmutzen einschränkt. Für die von der Gemeinde organisierte Innenreinigung und den Einlegesack besteht kein Anspruch.
  7. Biotonnen sind wöchentlich an gut sichtbarer Stelle auf dem Grundstück, auf dem der Abfall anfällt, frühestens am Vorabend des Abfuhrtages oder spätestens ab 5.30 Uhr früh am Abfuhrtag zur Entleerung bereitzustellen. Biotonnen sind nach der Entleerung wieder zurückzustellen.
  8. Rasenschnitt zuerst abtrocknen lassen und erst kurz vor dem Abfuhrtermin in die Biotonne geben. Geruchsintensive Gärungsprozesse können so vermeiden werden.
  9. Feuchte Küchenabfälle oder Essensreste zunächst abtropfen lassen und dann in altes, saugfähiges Papier einwickeln.
  10. Für die Vorsammlung von Küchenabfällen im Haushalt, gibt es den passenden 10-Liter Vorsammelbehälter und Papiereinstecksäcke. Diese regulieren die Feuchtigkeit und verringern die Geruchsentwicklung. Erhältlich im WELTLADEN, Jahnstraße 5.
  11. Nicht mit Plastiksäcken in der Küche vorsammeln und keinesfalls in die Biotonne eingeben. Plastik, Verpackungen und andere anorganische Materialien (z.B. Katzenstreu)  sind nicht kompostierbar!
  12. Informationen über den Umgang mit Biotonnen sind gut sichtbar beim Sammelplatz für Abfallbehälter anzubringen.
  13. Die wichtigsten Informationen dazu gibt's im Bioabfall-Flyer

Richtige Größe/Abrechnung

  1. Biotonnen sind in den Größen 40l, 60l, 80l, 120l, 240l, erhältlich
  2. In Wohnanlagen mit 5 oder mehr Wohneinheiten werden biogene Abfälle verpflichtend in Biotonnen gesammelt. 
  3. Die richtige Größe und Anzahl der Biotonnen errechnet sich nach der Anzahl der Bewohner wie folgt: Bioabfallaufkommen: 5l/Person und Woche (z.B. 15 Personen x 5l = 75l/Woche + Zuschlag 20 % = 120 Liter Biotonne (Richtwert).
  4. Im Durchschnitt sollte die Biotonne über das Jahr hindurch zu 80 % gefüllt sein, damit bei besonderen Anlässen auch ein Mehranfall Platz findet.
  5. Die Gemeinde behält sich Änderungen bei der Wahl der richtigen Biotonnengröße vor.
  6. Die Gemeinde stellt jährlich mindestens 26 Entleerungen in Rechnung, die Abrechnung erfolgt vierteljährlich.
  7. Die Höhe der Entleerungsgebühren richtet sich nach der Größe und Anzahl der Biotonnen. Die Abfallgebühren können hier eingesehen werden.
  8. Die Verumlagung der Kosten auf mehrere Wohnungen erfolgt durch den Hausbesitzer oder die Hausverwaltung.
  9. Bei nachträglichen Änderungen der Biotonnengrößen werden € 50,00 Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.

Biotonne – Anforderung oder Austausch/Reparatur/Abzug

Über dieses Online-Formular können Eigentümer, Hausverwalter oder Mieter Biotonnen anfordern, einen Austausch, die Reparatur oder Rückgabe beantragen.

GRÜNABFÄLLE

Grünsammlung

Für kleinere Mengen an Grünabfällen gibt es eigene 40 l oder 80 l-Grünabfallsäcke, die wöchentlich mit dem Bioabfallsack abgeholt werden.

Grünabfälle aus sperrigem Baum- und Strauchschnitt werden ab jeden 1. Freitag im April, Mai, Juni, September, Oktober und November gesondert abgeholt. Dabei ist Obstbaum- und Strauchschnitt mit Verdacht auf Feuerbrand unbedingt separat zu halten!

Verkauf von Grünabfallsäcken

Die 40- und 80-Liter Grünabfallsäcke aus Papier gibt es ausschließlich im WELTLADEN, Jahnstraße 5.

Abholung sperriger Baum- und Strauchschnitt - Richtlinien

  1. Das abzuführende Material, kein Laub oder sonstige Grünabfälle, ist gut sichtbar am Einfahrtsbereich des Grundstückes zu deponieren und das Schnittgut geordnet bereitzustellen. Die Abholung erfolgt mit LKW und Kran, eine Lagerung unter Bäumen ist daher nicht zulässig.
  2. Wurzelstöcke können beim ASZ Königswiesen in Lustenau kostenpflichtig abgegeben werden.
  3. Es werden keine "Baumfällungen" abgeholt (Baumstämme und große Äste).
  4. Die Abfuhr wird nur im Siedlungsgebiet durchgeführt, Riedgrundstücke und Schrebergärten können nicht berücksichtigt werden. 
  5. Zu spät bereitgestelltes Material kann nicht berücksichtigt werden.
  6. Durch den maschinellen Abtransport können Kleinteile wie feines Reisig oder Bruchstücke nicht mitgenommen werden.
  7. Bei Firmen wird nach Aufwand abgerechnet.
  8. Durch die vielen Anmeldungen können keine genauen Abholtermine genannt werden, die Abholung kann auch mehrere Tage später stattfinden.

Wichtige Hinweise zur Anmeldung und Verrechnung

  1. Anmeldung: Über dieses Online-Formular kann eine einmalige Abholung angefordert werden
  2. Anmeldeschluss: jeweils 16 Uhr am Vortag des 1. Abholtages im Monat
  3. Abholbeginn: jeden 1. Freitag im April, Mai, Juni, September, Oktober und November

Für jeden angefangenen m³ fallen Gebühren an, die vor Ort zu entrichten sind. Die aktuellen Abfallgebühren können hier eingesehen werden. Eine kostengünstige Direktanlieferung ist beim ASZ Königswiesen möglich: Die Abgabe sämtlicher Grünabfälle (keine Wurzelstöcke) bis 150 kg ist gratis.

Baum- und Strauchschnitt – Anforderung zur Abholung

Über dieses Online-Formular können Eigentümer oder Hausverwalter eine einmalige Abholung von Baum- und Strauchschnitt anfordern.

Bakk. Techn. Leanne Maree
T +43 5577 8181-5005 E-Mail senden

Bauamt
Rathausstraße 1

Cornelia Maier
T +43 5577 8181-5702 E-Mail senden

Bauhof
Schillerstraße 48