Restabfall / Leicht- und Metallverpackungen (Gelber Sack)
Restabfälle
Restabfälle gehören in den 20- oder 40-Liter-Restabfallsack der Gemeinde oder können über eine 60-Liter Restabfalltonne entsorgt werden. Restabfälle sind nicht verwertbare, ungefährliche Abfälle sowie jene Abfälle, die nicht getrennt zu sammeln sind und keiner stofflichen Verwertung zugeführt werden, wie Kehricht, Staubsaugerbeutel, Windeln, Hygieneartikel, Katzenstreu, Asche, Glühbirnen, stark verschmutze Verpackungen, kaputte Gebrauchsgegenstände und Kleidungsstücke – keinesfalls jedoch Problemstoffe, Altstoffe und Verpackungen, Elektroaltgeräte, Batterien und Akkus, Handys, LED- und Energiesparlampen, Medikamente, Bioabfall, etc.
Verkauf von Restabfallsäcken
6-er Rolle 20-Liter und 40-Liter Restabfallsäcke sind im WELTLADEN, Jahnstraße 5 und teilweise im Handel erhältlich.
Restabfalltonne – wichtige Benützungshinweise/Richtlinien
- Es dürfen nur Restabfalltonnen der Marktgemeinde Lustenau mit einer Prägung am Deckel „Marktgemeinde Lustenau“ verwendet werden.
- Die Restabfalltonne ist nicht in Wohnanlagen vorgesehen.
- Die Restabfalltonne bleibt Eigentum der Marktgemeinde Lustenau.
- An eine Restabfalltonne darf nur eine Wohnungsadresse angeschlossen sein.
- Restabfalltonnen sollen an einem möglichst kühlen, schattigen Standort aufgestellt werden (Behältergröße B 60 x T 80 x H 120 cm).
- Restabfalltonnen immer geschlossen halten, damit keine Fliegen und andere Insekten angezogen werden.
- Restabfalltonnen sind gut sichtbar an der Zufahrt zum Grundstück, auf dem der Abfall anfällt, frühestens am Vorabend des Abfuhrtages oder spätestens ab 5.30 Uhr früh am Abfuhrtag zur Entleerung bereitzustellen.
- Öffentliche Straßen und Gehsteige müssen aus Sicherheitsgründen frei bleiben.
- Restabfalltonnen dürfen nur soweit angefüllt sein, dass der Deckel geschlossen bleibt.
- Restabfalltonnen sind nach der Entleerung wieder zurückzustellen.
- Restabfalltonnen sind vom Liegenschaftseigentümer/Pächter/Mieter so zu reinigen und in Stand zu halten, dass keine unzumutbaren Geruchsbelästigungen entstehen und die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet wird. Eine Innen- und Außenreinigung ist in zeitlichen Abständen selber durchzuführen.
Größe/Abrechnung
- Die Restabfalltonne ist nur in der Größe 60-Liter erhältlich.
- Die Restabfalltonne bleibt Eigentum der Marktgemeinde Lustenau.
- Bei Beschädigungen, die auf eine falsche Nutzung zurückzuführen sind und einen Tausch notwendig machen, werden € 50,00 in Rechnung gestellt.
- An eine Restabfalltonne darf nur eine Wohnungsadresse angeschlossen sein.
- Die Restabfalltonne ist nicht in Wohnanlagen vorgesehen.
- Restabfallaufkommen: 3l/Person und Woche (z.B. 4 Personen x 3l = 12l/Woche + Zuschlag 20 % = 14 Liter x 4 Wochen = 60 Liter (Richtwert).
- Über den Antrag zur Verwendung einer Restabfalltonne entscheidet die Gemeinde.
- Die Gemeinde stellt jährlich mindestens 12 Entleerungen in Rechnung.
- Die zum Gebühren-Stichtag an die Restaballtonne angechlossene Wohnung ist vom vorgeschriebenen Restabfallkontingent befreit.
- Die Abfallgebühren können hier eingesehen werden.
Restabfalltonne – Anforderung oder Austausch/Reparatur/Abzug
Abfuhrkalender
Die Abholung/Entleerung der Restabfallsäcke/-tonnen und gelben Säcke erfolgt abwechselnd alle zwei Wochen laut Abfuhrkalender. Je Wohneinheit wird jährlich ein personenbezogenes Kontingent an Restabfallsäcken und gelben Säcken vorgeschrieben. Dieses wird zwischen März und April jedem Haushalt zugestellt.
Weitere Informationen dazu stehen unter der Rubrik Abfallgebühren.
Keine Abfallsackausgabe im Rathaus
Abfallsäcke oder Vorsammelbehälter können im WELTLADEN, Jahnstraße 5, Restabfall- sowie Bioabfallsäcke teilweise in Lustenauer Handelsgeschäften bezogen werden.
Leicht- und Metallverpackungen im gelben Sack
Ab 1.1.2025 gehören nicht nur Leichtverpackungen aus Kunststoff wie Joghurtbecher, Getränkekartons, Chips und Vakuumverpackungen, Verpackungsfolien, leere Medikamentenverpackungen, Verpackungen von Käse- und Wurstwaren sowie Wasch- und Putzmittelflaschen sondern auch Metall-Verpackungen wie zum Beispiel Konservendosen, Kronkorken, Fisch- und Tierfutterdosen in den gelben Sack der Gemeinde – keinesfalls Nichtverpackungen wie Abdeckfolien, Spielzeug, CDs/DVDs, Rohre, Haushaltswaren, Gartenmöbel, Kleineisenteile wie Nägel, Pfannen, Töpfe, Werkzeugteile etc. Weitere Informationen zur Umstellung bzw. zu Abholzeiten gibt es auf unserer Homepage, auf umweltv.at, in der Abfall-App für Vorarlberg oder in der Abteilung für Umwelt und Abfallwirtschaft im Rathaus.
Nachausgabe von Gelben Säcken
Je Haushalt eine 6-er Rolle 60-Liter Gelber Sack gibt es im Weltladen, Jahnstraße 5.