Geburtsurkunde
Personen, die in Österreich geboren sind und eine Geburtsurkunde benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust oder Diebstahl, mehrsprachige Geburtsurkunde), können beim Standesamt einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde stellen.
Das Recht auf Ausstellung einer Geburtsurkunde haben:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht
- Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze
- Personen, die von der Inhaberin/dem Inhaber der Geburtsurkunde oder anderen Urkunden eine Vollmacht für diesen Zweck im Original vorweisen können
Kosten: € 9,30
Jürgen Peter
Abteilungsleiter
Rebekka Gratzer-Konstantinidis