Geburtsurkunde

Personen, die in Österreich geboren sind und eine Geburtsurkunde benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust oder Diebstahl, mehrsprachige Geburtsurkunde), können beim Standesamt einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde stellen.

Das Recht auf Ausstellung einer Geburtsurkunde haben:

  1. Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird
  2. Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht
  3. Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze
  4. Personen, die von der Inhaberin/dem Inhaber der Geburtsurkunde oder anderen Urkunden eine Vollmacht für diesen Zweck im Original vorweisen können

Kosten: € 9,30

Jürgen Peter Abteilungsleiter
T +43 5577 8181-3101 E-Mail senden

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Rathausstraße 1

Rebekka Gratzer-Konstantinidis
T +43 5577 8181-3102 E-Mail senden

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