Personalausweis
Personen mit Hauptwohnsitz in Lustenau können einen Personalausweis im Bürgerservice beantragen. Der Antrag muss persönlich eingebracht werden. Auch bei der Antragstellung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss das Kind zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.
Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:
ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass oder mit über 5 Jahre abgelaufenem Reisepass oder Personalausweis
- amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen mit amtlichem Lichtbildausweis
- ein Passbild in Farbe vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate, entsprechend gültiger Passbildkriterien)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde (bei Namensänderung auf Grund einer Eheschließung) bzw,. Bescheid über Namensänderung
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
mit gültigem Reisepass
- Reisepass (oder Reisepass, der nicht länger als 5 Jahre abgelaufen ist)
- ein Passbild in Farbe vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate, entsprechend gültiger Passbildkriterien)
- Heiratsurkunde (bei Namensänderung auf Grund einer Eheschließung) bzw. Bescheid über Namensänderung
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
mit abgelaufenem Personalausweis
- alter Personalausweis
- ein Passbild in Farbe vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate, entsprechend gültiger Passbildkriterien)
- Heiratsurkunde (bei Namensänderung auf Grund einer Eheschließung) bzw. Bescheid über Namensänderung
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung
- alter Personalausweis
- ein Passbild in Farbe vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate, entsprechend gültiger Passbildkriterien)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen. Ein Personalausweis für unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat. Nähere Informationen finden Sie hier.
Gültigkeitsdauer eines Personalauweises
Für Kinder bis zum 2. Lebensjahr: 2 Jahre
Für Kinder vom 2. bis zum 12. Lebensjahr: 5 Jahre
Ab dem 12. Geburtstag: 10 Jahre
Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die nachträgliche Änderung von Personaldaten (z.B. Namen, akademischer Grad, etc.) ist nicht möglich. Bei geänderten Daten muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Kosten
Für Kinder bis zum bzw. am 2. Geburtstag:
_Bei Erstausstellung: gebührenfrei
_Bei Ausstellung eines weiteren Personalausweises, z.B. wegen Namensänderung: 26,30 Euro
Für Kinder vom 2. bis zum 16. Lebensjahr: 26,30 Euro
Ab dem 16. Geburtstag: 61,50 Euro