Reisepass

Personen mit Hauptwohnsitz in Lustenau können einen Reisepass im Bürgerservice beantragen. Der Antrag muss persönlich eingebracht werden. Auch bei der Antragstellung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.

Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:

Alter Reisepass vorhanden

  1. Alter Reisepass (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen)
  2. Ein Passbild in Farbe vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate entsprechend gültiger Passbildkriterien)
  3. Gegebenenfalls Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
  4. Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden 

  1. Personalausweis (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen)
  2. Ein Passbild in Farbe vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate entsprechend gültiger Passbildkriterien)
  3. Gegebenenfalls Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
  4. Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

Kein Reisepass, kein Personalausweis vorhanden

  1. Führerschein (wenn vorhanden) ansonsten eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge mit amtlichen Lichtbildausweis 
  2. Ein Passbild in Farbe vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate entsprechend gültiger Passbildkriterien)  
  3. Geburtsurkunde
  4. Staatsbürgerschaftsnachweis 
  5. Gegebenenfalls Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
  6. Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung

  1. alter Reisepass
  2. Ein Passbild in Farbe vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate entsprechend gültiger Passbildkriterien)
  3. Geburtsurkunde
  4. Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
  5. Staatsbürgerschaftsnachweis

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

Ein Reisepass für unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat. Obsorgeregelungen sind nachzuwiesen (z.B. durch Scheidungsurteil, Obsorgebeschluss, o.ä.). Nähere Informationen finden Sie hier.

Gültigkeitsdauer eines Reisepasses

Für Kinder bis zum 2. Lebensjahr: 2 Jahre
Für Kinder vom 2. bis zum 12. Lebensjahr: 5 Jahre
Ab dem 12. Geburtstag: 10 Jahre 

Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die nachträgliche Änderung von Personaldaten (zB Namen, akademischer Grad, etc) ist nicht möglich. Bei geänderten Daten muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Kosten

Bis zum bzw. am 2. Geburtstag
_bei Erstausstellung: gebührenfrei
_bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses, z.B. wegen Namensänderung: 30 Euro
Nach dem 2. Geburtstag: 30 Euro
Ab dem 12. Geburtstag: 75,90 Euro

Karin Gauweiler
T +43 5577 8181-3104 E-Mail senden

Rathaus
Rathausstraße 1

Evi Bischof
T +43 5577 8181-3103 E-Mail senden

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