Wasseranschluss
Wie man zu einem Wassersanschluss kommt...
Informieren Sie sich schon während der Planungsphase, aus welcher Richtung, beziehungsweise, woher die Zuleitung des Trinkwassers errichtet werden muss. Mindestens 14 Tage vor Baubeginn muss der Wasseranschluss unter Beibringung von Bauplänen im Wasserwerk der Marktgemeinde Lustenau angemeldet werden. Wenden Sie sich mit dem beiliegenden Formular "Anmeldung Wasseranschluss" persönlich an das Wasserwerk der Marktgemeinde Lustenau. Die Mitarbeiter:innen stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung.
Was es kostet
- Wasseranschluss
Die Kosten für den Anschluss an das Wassernetz der Gemeinde hängen ab von den Errichtungskosten der Wasserzuleitung von der Versorgungsleitung bis zum geplanten Objekt und von der Wasseranschlussgebühr, welche sich aus der Größe des Baugrundstückes und der Fläche der Geschosse des Gebäudes berechnet. Genauere Auskünfte erteilt Ihnen das Personal des Wasserwerks. - Wassergebühren
Die Wassergebühren werden nach dem tatsächlichen Verbrauch, der über den Wasserzähler (Wasseruhr) abgelesen wird, verrechnet. Die Ablesung und Abrechnung erfolgt vierteljährlich. Der m³ (1.000l) Trinkwasser kosten in Lustenau: 1,20 Euro. Die Zählermiete kostet 7 Euro im Quartal.