Baufertigstellung

Baufertigstellung

Bei Bauvorhaben, die bewilligungspflichtig sind, muss vor Benützung des Gebäudes die Fertigstellung an das Bauamt gemeldet werden. 

Die Meldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bauvollendung schriftlich erfolgen. Sie können dafür das untenstehende Formular verwenden. 

Die in der Baubewilligung angeführten Befunde bzw. Nachweise müssen der Bauvollendungsmeldung beiliegen. Die Bauvollendungsmeldung ist kostenlos. 

Weitere Informationen: Land Vorarlberg - Baurecht

Gerd Mößlang
T +43 5577 8181-5504 E-Mail senden

Bauamt
Rathausstraße 1

Rainer Riedmann
T +43 5577 8181-5506 E-Mail senden

Bauamt
Rathausstraße 1

Mag. Florian Gabriel Gruppenleiter
T +43 5577 8181-5501 E-Mail senden

Bauamt
Rathausstraße 1