Baufertigstellung
Bei Bauvorhaben, die bewilligungspflichtig sind, muss vor Benützung des Gebäudes die Fertigstellung an das Bauamt gemeldet werden.
Die Meldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bauvollendung schriftlich erfolgen. Sie können dafür das untenstehende Formular verwenden.
Die in der Baubewilligung angeführten Befunde bzw. Nachweise müssen der Bauvollendungsmeldung beiliegen. Die Bauvollendungsmeldung ist kostenlos.
Weitere Informationen: Land Vorarlberg - Baurecht
Meldung der Bauvollendung
Gerd Mößlang
Rainer Riedmann
Mag. Florian Gabriel
Gruppenleiter