Grundverkehr
Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Nichtlandwirte sowie der Grunderwerb durch nicht EU-Bürger ist genehmigungspflichtig. Anträge dazu sind in der Abteilung Wirtschaft und Vermögen der Marktgemeinde Lustenau erhältlich und müssen auch dort eingereicht werden. Nach der Behandlung in der Grundverkehrs-Ortskommission (landwirtschaftlicher Grunderwerb von Nicht-Landwirten) oder im Gemeindevorstand (Ausländergrundverkehr) wird das Ansuchen mit einer Stellungnahme der vorgenannten Gremien an die Grundverkehrs-Landeskommission weitergeleitet, welche in weiterer Folge über eine Genehmigung zu entscheiden hat.