Flächenwidmungsplan
Im Flächenwidmungsplan wird jedes Grundstück einer Widmung zugeordnet.
Gem. § 12 des Raumplanungsgesetzes können im Flächenwidmungsplan (FWP) folgende Widmungen festgelegt werden: Bauflächen, Bauerwartungsflächen, Freiflächen, Verkehrsflächen und Vorbehaltsflächen. Der Flächenwidmungsplan stellt eine Verordnung der Gemeinde dar.
Hier können Sie die Flächenwidmungen (und sonstige Planansichten) für Lustenau abrufen.
Informationen und Bestätigungen
Auf telefonische bzw schriftliche Anfrage erhalten Sie folgende Unterlagen:
- Informationen zum Flächenwidmungsplan (auch abrufbar im Digitalen Atlas Vorarlberg)
- Bestätigung zur Immobilienertragssteuer (Vergebührung: 14,00 Euro)
- Baugrundstücksbestätigung (Vergebührung: 31,90 Euro)
MSc Franz Wiesinger