Räumlicher Entwicklungsplan

Die Inhalte des Räumlichen Entwicklungsplanes sind im § 11 des Raumplanungsgesetzes geregelt.

Räumlicher Entwicklungsplan

Die Gemeindevertretung hat gem. § 11 RPG als Grundlage insbesondere für die Flächenwidmungs- und die Bebauungsplanung für das gesamte Gemeindegebiet durch Verordnung einen räumlichen Entwicklungsplan zu erlassen.

Der Räumliche Entwicklungsplan gliedert sich in folgende Bestandteile:

Verordnungstext:
Festlegung von Zielen und Ableitung von Handlungsschwerpunkten und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele im Raumplanungsgesetz.
Zielplan:
Eine kartographische Darstellung zur angestrebten Siedlungsentwicklung und zu den zu sichernden Freiräumen einschließlich der Freiraumentwicklung.
Erläuterungsbericht:
Beschreibende Gesamtdarstellung der Raumplanungsstrategie der Gemeinde einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und das Ergebnis der Umweltprüfung (SUP).
MSc Franz Wiesinger
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Bauamt
Rathausstraße 1