Räumlicher Entwicklungsplan
Die Inhalte des Räumlichen Entwicklungsplanes sind im § 11 des Raumplanungsgesetzes geregelt.
Räumlicher Entwicklungsplan
Die Gemeindevertretung hat gem. § 11 RPG als Grundlage insbesondere für die Flächenwidmungs- und die Bebauungsplanung für das gesamte Gemeindegebiet durch Verordnung einen räumlichen Entwicklungsplan zu erlassen.
Der Räumliche Entwicklungsplan gliedert sich in folgende Bestandteile:
- Verordnungstext:
- Festlegung von Zielen und Ableitung von Handlungsschwerpunkten und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele im Raumplanungsgesetz.
- Zielplan:
- Eine kartographische Darstellung zur angestrebten Siedlungsentwicklung und zu den zu sichernden Freiräumen einschließlich der Freiraumentwicklung.
- Erläuterungsbericht:
- Beschreibende Gesamtdarstellung der Raumplanungsstrategie der Gemeinde einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und das Ergebnis der Umweltprüfung (SUP).
MSc Franz Wiesinger