Regionales Landschaftsentwicklungskonzept

Gem. § 10i RPG sollen die Gemeinden Planungen miteinander erarbeiten und miteinander abstimmen, soweit sie Auswirkungen über die Gemeindegrenze hinaus haben und die Abstimmung im Hinblick auf die Erreichung der Raumplanungsziele nach § 2 RPG erforderlich ist.
 
Das regionale Landschaftsentwicklungskonzept Ried (reg. LEK) stellt eine Ergänzung zum Räumlichen Entwicklungsplan (REP) dar. Es hat im Gegensatz zu diesem jedoch einen empfehlenden Charakter und ist nicht rechtsverbindlich.
 
Die Marktgemeinde Lustenau hat bereits 2019 auf kommunaler Ebene ein Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) erarbeitet. Es ist in das vorliegende regionale Landschaftsentwicklungskonzept Ried (reg. LEK) mit eingeflossen und wird durch dieses auch auf regionaler Ebene weitergetragen.
 
Mit dem regionalen LEK werden die übergeordneten und bestehenden Ziele für das Ried (z.B. Landesraumpläne, Räumliche Entwicklungspläne) aus Sicht der drei Gemeinden weiter geschärft. Als überörtliche konzeptive Planung dient sie als Grundlage für ein gemeinsames Handeln und definiert Grundsätze für das raumplanerische Vorgehen im Ried. Als Konzept hat es keine rechtsverbindliche Wirkung, bildet jedoch die Grundlage für die Zusammenarbeit der Gemeinden, insbesondere der Fachabteilungen.
MSc Franz Wiesinger
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Bauamt
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