Spielraumkonzept

Spielraumkonzept 2012

Gem. § 3 des Spielraumgesetzes (SRK) hat jede Gemeinde ein Spielraumkonzept zu beschließen. Im Spielraumkonzept sind Aussagen über die erforderlichen Kinderspielplätze und Freiräume zum Spielen enthalten.

Ergänzung Spielraumkonzept 2016

In der Ergänzung des Spielraumkonzeptes erfolgen eine Evaluierung der bestehenden Spielplätze sowie eine Bedarfsplanung für eine flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Spielplätzen.

Bakk. Techn. Leanne Maree
T +43 5577 8181-5005 E-Mail senden

Bauamt
Rathausstraße 1