Vorprüfung Bauvorhaben

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Bei der Vorprüfung hat die Behörde zu prüfen, ob dem Bauvorhaben
a) eine Verordnung nach dem Raumplanungsgesetz oder
b) offensichtlich unbehebbare Hindernisse entgegenstehen. Dabei werden geprüft: Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche, Wasserversorgung, Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser, Vermeidung von Naturgefahren, Kinderspielplätze, Grünflächen, Stellplätze und Orts- und Landschaftsbild. Einem Antrag auf Durchführung einer Vorprüfung müssen weniger Unterlagen als bei einem Bauantrag angeschlossen sein.
Steht dem Bauvorhaben ein Grund entgegen, so ist der Antrag auf Vorprüfung abzuweisen.

Was brauche ich

Den ausgefüllten Antrag auf Vorprüfung (finden Sie unter Dokumente) mit den Unterlagen nach § 6 Baueingabeverordnung im Bauamt abgeben.

  1. Pläne, Skizzen und Beschreibungen des Bauvorhabens
  2. Nachweis des Eigentums oder Baurechts am Baugrundstücks
  3. Einen Auszug aus der Katastermappe erhalten Sie im Bauamt

Was kostet es

Jeder Antrag muss in Österreich mit 14,30 Euro vergebührt werden.
Zusätzlich fallen bei einer Vorprüfung 29,00 Euro (Stand 01.01.2020) plus die Bundesabgaben nach dem Gebührengesetz an.

Vergebührung Beilagen: gemäß Gebührengesetz

Gerd Mößlang
T +43 5577 8181-5504 E-Mail senden

Bauamt
Rathausstraße 1

Rainer Riedmann
T +43 5577 8181-5506 E-Mail senden

Bauamt
Rathausstraße 1