So zum Beispiil

Vielleicht sind sie in einer ähnlichen Situation wie Familie Bösch, Hämmerle oder Hagen. Sie stehen vor einer familiären Veränderung oder einer neuen Lebenssituation und sind unsicher, wie Sie am besten damit umgehen? Unser Netzwerk an Rechstberater:innen, Architekt:innen und Baufachleuten kann Ihnen eine Entscheidungshilfe geben. Kontaktieren Sie "Ein guter Rat" und nutzen Sie die Beratung.

Familie Bösch

Ein junges Paar erhält von den Eltern einen großzügigen Geldbetrag (Abfertigung bei Pensionsantritt), um ein renovierungsbedürftiges Haus zu kaufen. In dieser Immobilie wird ein Wohnrecht zu Gunsten der Eltern vereinbart. Beim Umbau wird darauf geachtet, dass ein gemeinsames Mehr-Generationen-Wohnen, aber auch Wohnen in getrennten Einheiten möglich ist. Die Eltern können durch Eigenkapital Eigentum schaffen, allerdings nicht im eigenen Namen, sondern für die nachfolgende Generation. In dieser Konstellation ergeben sich oft erbrechtliche Fragen, die früh genug geklärt werden müssen.

Familie Hämmerle

Durch die Parifizierung eines großen Bauernhauses, wird die Einteilung von verschiedenen Wohneinheiten möglich. Sowohl die Großeltern als auch das einzige Enkelkind erhalten eine eigene Wohneinheit. Für ein finanzielles Zusatzeinkommen wird eine weitere Einliegerwohnung geschaffen, die vermietet wird. Das Enkelkind ist in einem unbefristeten Mietverhältnis, allerdings mit einem abgeschlossenen Räumungsvergleich. Bei Vermietung von Objekten mit mehreren Einheiten sollte unbedingt Rücksprache mit einem Rechtsanwalt (Mietrechtsgesetzt) gehalten werden.

Familie Hagen

Die Eltern haben in den 1970er Jahren gemeinsam ein Wohnhaus gebaut. Nun wird das Haus den beiden Kinder geschenkt und für die Eltern ein lebenslanges Wohnrecht sowie ein Belastungs- und Veräußerungsverbot grundbücherlich sichergestellt. Die Schenkung erfolgt jeweils zur Hälfte an die Kinder, mit der Idee, dass die Tochter in naher Zukunft wieder zurück ins Elternhaus in eine separate Wohneinheit ziehen wird. In einem nächsten Schritt soll mit einer Nutzungsvereinbarung zwischen den Geschwistern eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Ob die Begründung von einzelnen Wohnungseigentumseinheiten notwendig ist oder eine Nutzungsvereinbarung ausreicht, sollte unbedingt mit einem Experten geklärt werden.

DI Bernhard Kathrein Gruppenleiter
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Bauamt
Rathausstraße 1