Gemeindevermittlungsdienst

Gemeindevermittlungsdienst_2023_michaelpezzei Die Mitglieder des Gemeindevermittlungsdienstes Gertraud Sucher, Rebecca Emberson-Borufka, Wolfgang Bösch, Franz Reinbacher und Hans Fitz mit Bürgermeister Kurt Fischer

Wem kommt das bekannt vor: Man ärgert sich schon länger über Lärm oder Bäume, deren Äste auf das eigene Grundstück ragen. Es fällt aber schwer, deswegen vor Gericht zu ziehen, weil die gute Nachbarschaft aufrechterhalten werden soll. Was ist nun zu tun? Der Gemeindevermittlungsdienst der Marktgemeinde Lustenau ist genau die richtige Stelle für solche Anliegen. Dort kann unbürokratisch und ohne Anwaltskosten eine Lösung gefunden werden.

Gemeindevermittlungsämter gibt es in Vorarlberg schon seit 1869. Im Jahr 2020 wurden diese novelliert und die Gesetzgebung grundlegend vereinfacht. Das vormals obligatorische „Gemeindevermittlungsamt“ ist vom fakultativen „Gemeindedienst“ abgelöst und die neuen organisationsrechtlichen Regelungen sind im Vorarlberger Gemeindegesetz aufgenommen worden. 

Vertrauensvolle Personen für die Aufgabe bestellt

Die Gemeindevertretung hat heuer in ihrer 22. Sitzung den Gemeindevermittlungsdienst für die Marktgemeinde Lustenau neu eingerichtet und die Mitglieder für diese anspruchsvolle Aufgabe bestellt: Mag. Rebecca Emberson-Borufka als Vorsitzende, Hans Fitz und Wolfgang Bösch als Mitglieder sowie Gertraud Sucher und Franz Reinbacher als Ersatzmitglieder. Gleichzeitig wurde der verdiente Obmann des Gemeindevermittlungsamtes, Hans Fitz, dankend verabschiedet.

Was macht der Gemeindevermittlungdienst?

Der Gemeindevermittlungdienst ist als Stelle eingerichtet, bei der Vergleiche zwischen BürgerInnen in Bürgerlichen Rechtssachen abgeschlossen werden können. Die Themen reichen vom Nachbarschaftsstreit bis hin zu Geldforderungen aus Verträgen. Auch Ehrenbeleidigungssachen können an dieser Stelle außergerichtlich geklärt werden.

Wie läuft das Verfahren ab?

Tritt ein Problem auf, kann man sich an die Vorsitzende des neu eingerichteten Gemeindevermittlungsdienstes, Mag. Rebecca Emberson-Borufka im Rathaus wenden. Sie entscheidet, ob der Gemeindevermittlungsdienst in dieser Rechtssache zuständig ist. Ist die Zuständigkeit geklärt, wird eine Sitzung des Vermittlungsdienstes einberufen, bei der die Rechtssache im Beisein der Parteien gütlich geklärt werden soll. Obwohl diese Stelle kostenlos in Anspruch genommen werden kann, sind die Ergebnisse die gleichen wie bei gerichtlich abgeschlossenen Vergleichen. Die neu bestellte Vorsitzende Mag. Rebecca Emberson-Borufka lädt die Lustenauerinnen und Lustenauer ein, sich an den Gemeindevermittlungsdienst zu wenden: „Der Gemeindevermittlungsdienst soll für alle Lustenauer Bürgerinnen und Bürger eine kostenlose erste Anlaufstelle sein und dazu beitragen, dass Vergleiche gütlich geklärt werden können."

Gemeindevermittlungsdienst der Marktgemeinde Lustenau

Kontakt
Mag. Rebecca Emberson-Borufka
T: +43 5577 81 81 1203
rebecca.emberson-borufka@lustenau.at

Aufgaben
Vergleiche in Bürgerlichen Rechtssachen und Sühneversuche in Ehrenbeleidigungssachen

Kosten: keine