Familienzuschuss

Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld

  • für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt
  • wenn das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat, die österreichische Staatsangehörigkeit bzw die Staatsangehörigkeit eines anderen EWR-Mitgliedslandes oder der Schweiz hat
  • und das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze.

Informationen und Anträge auf Familienzuschuss erhalten Sie in der Abteilung: Soziales, Gesundheit und Zusammen.Leben. Die exakte Höhe des Zuschusses berechnet die Landesregierung und teilt diese dem Antragsteller mit. Der Familienzuschuss ist abhängig vom "Pro-Kopf-Einkommen" der Familie.

Antrag stellen

Der Antrag ist kurz vor der Einstellung des Kinderbetreuungsgeldes, in der Regel während des 30. Lebensmonats des Kindes, bei der Marktgemeinde Lustenau zu stellen. Die Entscheidung über den Antrag obliegt dem Amt der Vorarlberger Landesregierung. Wer einen Familienzuschuss bezieht, ist verpflichtet, das Gemeindeamt oder das Amt der Vorarlberger Landesregierung über jede wesentliche Änderung Ihrer Angaben zu informieren.

Land Vorarlberg - Informationen zum Familienzuschuss 

Online-Antrag Familienzuschuss

Antrag pdf-Formular

Christian Hagen
T +43 5577 8181-3002 E-Mail senden

Rathaus
Rathausstraße 1

Yvonne Ulrich
T +43 5577 8181-3003 E-Mail senden

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