1. Aufmerksamkeitsphase

01_Aufmerksamkeitsphase

Halten Sie sich über die Medien auf dem Laufenden, holen Sie Ihren Rucksack bzw. Ihre Tasche heraus – und prüfen Sie Ihren persönlichen NOTFALLPLAN

3-Minuten-Dauerton = eine Gefahr droht!

Ein gleichbleibendes 3-minütiges Sirenensignal warnt die Bevölkerung vor einer drohenden Gefahr. Wenn sich die Situation entschärft, wird über die Medien und mit einem 1-minütigen Dauerton der Sirenen Entwarnung gegeben.

Information gibt’s im Radio und im Internet

Informieren Sie sich über die aktuelle Lage! Die Einsatzleitung kommuniziert bei Hochwasser laufend über nachstehende Medien mit der Bevölkerung – und gibt genaue Anweisungen, wie man sich verhalten soll. Ignorieren Sie Meldungen von nicht offiziellen Quellen.

Das ist zu tun!

  • Verfolgen Sie die Meldungen der Einsatzleitung (über Radio oder Internet).
  • Befolgen Sie alle Anweisungen, welche die Einsatzleitung erteilt.
  • Verwenden Sie den persönlichen Notfallplan – und setzen Sie alle Maßnahmen für die Aufmerksamkeitsphase um.
  • Informieren Sie Familienangehörige, aber auch Nachbarinnen und Nachbarn.
  • Kontrollieren Sie die Tankfüllung Ihres Autos (wenn die Evakuierung mit dem eigenen Fahrzeug erfolgen soll). Sie müssen mit diesem außerhalb des Hochwassergebietes gelangen können – zu Verwandten/Bekannten oder in eine öffentliche Notunterkunft.
  • Sie werden laufend über die Situation informiert. Gehen Sie daher aus Sicherheitsgründen nicht auf den Rheindamm, um sich zu informieren.

Evakuierung von Liegendpatientinnen und -patienten!

  • Wenn Sie Hilfe bei einer eventuellen Evakuierung von pflegebedürftigen Personen benötigen, die nur liegend transportiert werden können, muss dies ab jetzt bei der Gemeinde gemeldet werden. Verwenden Sie dafür dieses Formular „Evakuierung Liegendpatienten". Senden Sie es per E-Mail an liegendpatienten@lustenau.at oder geben Sie es bei der Gemeinde ab.
  • Liegendpatientinnen und -patienten und Pflegebedürftige werden in der Vorbereitungsphase evakuiert.

Auch wenn Sie derzeit nicht betroffen sind: Denken Sie an das Formular „Evakuierung Liegendpatienten“, sobald eine pflegebedürftige Person zu Hause betreut wird. Das Formular ist bei den Pflege- und Betreuungsdiensten, bei der Gemeinde oder auch auf www.lustenau.at/formulare erhältlich.