Sozialhilfe

Sozialhilfe (früher: Bedarfsorientierte Mindestsicherung / BMS) bekommen all jene Personen,

  1. die für ihren Lebensunterhalt und Wohnbedarf aus eigener Kraft weder durch ihr Einkommen noch durch ihr Vermögen selbst aufkommen können.
  2. die ihren Hauptwohnsitz bzw dauernden Aufenthalt in Vorarlberg haben
  3. deren Einkommen unter bestimmten Richtsätzen – vergleichbar mit der Mindestpension – liegt
  4. und bei denen Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft besteht.

Ausgenommen davon sind Menschen, die Einschränkungen durch Alter, Krankheit, Behinderung, oder Betreuungspflichten haben. Bevor Sie ein Antragsformular für die Sozialhilfe ausfüllen, informieren Sie sich bitte in der Abteilung: Soziales, Gesundheit und Zusammen.Leben.

Land Vorarlberg - Sozialhilfe

Christian Hagen
T +43 5577 8181-3002 E-Mail senden

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