Fundamt
Das Fundamt ist Anlaufstelle für alle, die etwas verloren oder gefunden haben. Hier können Sie Dinge abgeben oder melden, wenn Ihnen etwas abhanden gekommen ist. Als Koordinationsstelle bringt das Fundamt so Gegenstände wieder zu ihren rechtmäßigen Besitzern zurück.
Bitte kommen Sie im Falle eines Verlusts oder eines Fundes persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) im Fundamt vorbei.
An wen wende ich mich?
Fundgegenstände werden maximal 1 Jahr aufbewahrt. Werden sie bis dahin nicht abgeholt, so erwirbt der Finder das Eigentum.
Tiere sind keine Fundgegenstände. Bitte wenden Sie sich hier an das Vorarlberger Tierschutzheim (Dornbirn, Martinsruh 5, T +43 5572 29648). Sie können auch eine kleine Verlust- oder Fundanzeige im Lustenauer Gemeindeblatt aufgeben.
Verlieren Sie Gegenstände oder Wertsachen in einem öffentlichen Verkehrsmittel, wenden Sie sich zuerst an den Betreiber.
Gebühren und Finderlohn
Gebühren:
Anzeige eines Fahrraddiebstahls: gebührenfrei
Verlustbestätigung: 3,40 Euro
Finderlohn:
Finder:innen haben auf Verlangen Anspruch auf Finderlohn. Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach dem Wert des Fundes, wobei zwischen „verlorener“ und „vergessener Sache“ unterschieden wird. Ausführliche Informationen zum Finderlohn stehen auf den Seiten von help.gv.at.