Grillplatzanmeldung
Diverse Freizeitanlagen, wie zum Beispiel Grillplätze, stehen Familien und Gruppen für gemeinsames Vergnügen und geselliges Beisammensein in Lustenau zur Verfügung.
Richtlinien für die Benützung der Grillplätze
In Lustenau gibt es zwei öffentliche Bereiche mit Grillstellen:
Bei der Liegewiese am Alten Rhein und beim Zollamt Wiesenrain. Die Grillplätze sind jeweils für maximal 15 Personen vorgesehen. Die Grillplatzbenützung muss bei der Sicherheitswache angemeldet werden. Das entsprechende Formular steht im unteren Bildschirmbereich zum Download bereit.
Für die Benützung der Grillplätze wird bei der Anmeldung ein Unkostenbeitrag von 10 Euro verlangt, dafür erhält man Restabfallsäcke, Gelbe Säcke und Bioabfallsäcke. Wichtig: Der Abfall ist mitzunehmen und kann über die 14-tägige Abfallabfuhr ab Haus entsorgt werden.
Folgendes ist zu beachten
- Die Meldung muss durch eine namentlich genannte verantwortliche Person erfolgen.
- Der Grillplatz wird nur Lustenauer Gruppen und Vereinen zur Verfügung gestellt.
- Grill-Heizmaterial muss von der Gruppe selbst mitgebracht werden.
- Nach Beendigung der Grill-Aktivitäten ist der Platz inklusive der Umgebung tadellos zu säubern.
- Ist eine Reinigung durch die Gemeinde Lustenau nach dem Grillfest erforderlich, erfolgt dies auf Kosten des Gemeldeten.
- Die WC-Anlage beim Kiosk „Am Rohr“ ist während der Grillsaison tagsüber geöffnet.
- Bei allen nächtlichen Grillfesten wird um Einschränkung der Lautstärke mit Rücksicht auf Mitbürger und Tierwelt ersucht. Auch die Fahrverbote sind zu beachten.
- Das Geschirrspülen beim Spielplatz Wiesenrain und im Alten Rhein ist verboten. Die Grünflächen dürfen nicht befahren werden.
- Personen, die sich nicht an diese Richtlinien halten, können von weiteren Benützungen des Grillplatzes ausgeschlossen werden.