11 - Neue Widnauer Brücke
Bedeutendstes Bauwerk aus der Hauptphase der Rheinkorrektur in Lustenau
Am 25. Mai 1914 wurde die „neue“ Widnauer Brücke eröffnet, deren Stahlkonstruktion heute noch existiert. Der Bau einer neuen Brücke war aufgrund der Arbeiten im Zuge der Internationalen Rheinregulierung notwendig geworden. Die beiden Anrainergemeinden rechts und links des Rheins mussten lediglich für den Bau der Zufahrtsrampen aufkommen. Die heute unter Denkmalschutz stehende, in Lustenau oft auch als „Wiesenrainbrücke“ bezeichnete „Zollbrücke Widnau – Lustenau“ ersetzte eine 1912 abgebrochene, etwas weiter südlich gelegene Holzbrücke.
Der Grenzübergang Wiesenrain wurde nun auch für den öffentlichen Personenverkehr geöffnet. Bis dahin war bei der oben erwähnten alten Widnauer Brücke nur Schweizer Bauern der Grenzübertritt erlaubt, um die sogenannten „Schweizer Rieder“ zu bewirtschaften. Während des Zweiten Weltkrieges blieb die Widnauer Brücke wie die Schmitter Brücke und die Unterfahrbrücke für die Bewirtschaftung der „Schweizer Rieder“ geöffnet.
Im Unterschied zu den anderen Lustenauer Grenzübergängen verschärften sich hier jedoch im Frühjahr 1943 die Übertrittsbedingungen. Militärpflichtige Personen aus der Schweiz wurden nicht mehr über die Grenze gelassen. Die Schweizer Bauern durften sich außerdem nicht mehr per Fahrrad in ihre Rieder begeben. Diese verstärkten Strafmaßnahmen sollen von den deutschen Behörden deshalb verhängt worden sein, „weil in den Wirtschaften von Widnau gegen das Dritte Reich gehetzt werde“.