Studienförderung
Lustenauer Studierende, die seit mindestens drei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Lustenau haben und im Rahmen eines Hochschulstudiums oder einer vergleichbaren Ausbildung an einer Fachhochschule einen Studienaufenthalt von mindestens einem Semester im Ausland absolvieren, haben die Möglichkeit einen Antrag auf eine einmalige Förderung zu stellen. Informationen zu Art und Ausmaß der Studienförderung sind in den Richtlinien angeführt.
Richtlinien für Auslandsstudien
Brigitte Gunz