Fahrradförderungen
Umsatteln aufs Fahrrad war noch nie so günstig wie jetzt!
Die Marktgemeinde fördert den Neukauf von Kinder-Radanhängern, Lastenanhängern und Fahrradtrolley, die bei einem Fachhändler in einer der plan b Gemeinden gekauft werden. Auch Lastenfahrräder und Spezialräder wie Dreiräder oder Therapieräder (mit und ohne E-Motor), bei einem regionalen Händler gekauft, werden gefördert.
So kommen Sie zu Ihrer Förderung
- Einfach dieses Online-Formular für Fahrradförderungen ausfüllen
- Adressierte Rechnung/Förderformular hochladen
- Formular versenden
Förderung von Rad-, Lastenanhängern und Fahrradtrolley
Die Gemeinde sponsert pro Haushalt 50% des Kaufpreises für einen Kinder-Radanhänger (bis zu max. 250 Euro), für einen Fahrrad-Lastenanhänger (bis zu max. 180 Euro) oder einen Fahrrad-Trolley mit Anhängerkuppel (bis zu max. 120 Euro). KIKI, Lastenanhänger und Fahrrad-Trolley müssen bei einem Fachhändler in einer plan b-Gemeinde (Lustenau, Hard, Bregenz, Lauterach, Wolfurt, Kennelbach und Schwarzach) gekauft werden.
Fördervoraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Lustenau
- Bei Kinder-Transportanhängern müssen zumindest das Kind und ein Elternteil den Hauptwohnsitz in Lustenau haben.
- Pro Haushalt werden max. je ein Kinderanhänger, ein Lastenanhänger und ein Trolley gefördert.
- Der Kauf eines KIKIs, Lastenanhängers oder Trolleys muss bei einem Fahrradhändler in einer plan b-Gemeinde (Lustenau, Hard, Bregenz, Lauterach, Wolfurt, Kennelbach und Schwarzach) getätigt werden.
- Die Originalrechnung muss auf den Antragssteller adressiert sein und darf nicht älter als 12 Monate sein. Die Originalrechnung ist gemeinsam mit dem von Föderwerber:in und Händler:in unterschriebenen Förderantrag bei der Gemeindekassa einzureichen.
- Förderung einfach und bequem per Online-Formular beantragen.
Lastenfahrräder
Lastenfahrräder (Transportfahrräder) werden mit 400,- Euro und Elektro-Lastenfahrräder (Transportfahrräder) mit 600,- Euro gefördert. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Betriebe und Vereine.
Fördervoraussetzungen
- Hauptwohn-, Vereins- bzw. Firmensitz in Lustenau
- Die Räder müssen über einen Pedalantrieb und Transportkapazität von mindestens 80 kg verfügen.
- Pro Haushalt/Verein/Firma wird maximal je ein Lastenrad mit oder ohne E-Antrieb gefördert.
- Kauf des Lastenrades bei einem regionalen Händler
- Die Originalrechnung muss auf den Antragssteller adressiert sein und darf nicht älter als 12 Monate sein. Die Originalrechnung ist gemeinsam mit dem von Föderwerber:in und Händler:in unterschriebenen Förderantrag bei der Gemeindekassa einzureichen.
- Förderung einfach und bequem per Online-Formular beantragen.
Spezialräder (Dreiräder und Therapieräder)
Dreiräder und Therapieräder mit Pedalantrieb werden mit 400,- Euro bzw. 600,- Euro (mit E-Antrieb) gefördert. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Vereine und Betriebe.
Fördervoraussetzungen
- Hauptwohn-, Vereins- bzw. Firmensitz in Lustenau
- Kauf des Senioren-/Therapie- 3-Rads bei einem regionalen Händler
- Die Originalrechnung muss auf den Antragssteller adressiert sein und darf nicht älter als 12 Monate sein.
- Förderung einfach und bequem per Online-Formular beantragen.
Elektromobilitätsförderungen von Bund und Land
Sichern Sie sich auch die Fördermittel aus der E-Mobilitätsoffensive des Bundes für (E-)Transporträder mit insgesamt 900,- Euro und (E-)Falträder mit insgesamt 500,- Euro unter www.umweltfoerderungen.at!
Eine Übersicht aller Mobilitäts-Förderungen für Privatpersonen finden Sie hier.
"Es ist einfach ein Traum" - nutzen Sie die Förderungen für Drei- und Therapieräder
Noch Fragen zu den Förderungen?
Wir sind gerne bei der Antragstellung behilflich:
Carina Niedermair
T: +43 5577 8181-5004
carina.niedermair@lustenau.at