Fahrradförderungen

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Umsatteln aufs Fahrrad war noch nie so günstig wie jetzt!

Die Marktgemeinde fördert den Neukauf von Kinder-Radanhängern, Lastenanhängern und Fahrradtrolley, die bei einem Fachhändler in einer der plan b Gemeinden gekauft werden. Auch Lastenfahrräder und Spezialräder wie Dreiräder oder Therapieräder (mit und ohne E-Motor), bei einem regionalen Händler gekauft, werden gefördert.

So kommen Sie zu Ihrer Förderung

Sie können Ihre Förderung bequem auf diesem Weg beantragen: 
 
 
Das Formular für die Fahrradförderungen finden Sie auch hier im Bürgerservice.
 

Förderung von Rad-, Lastenanhängern und Fahrradtrolley

Die Gemeinde sponsert pro Haushalt 50% des Kaufpreises für einen Kinder-Radanhänger (bis zu max. 250 Euro), für einen Fahrrad-Lastenanhänger (bis zu max. 180 Euro) oder einen Fahrrad-Trolley mit Anhängerkuppel (bis zu max. 120 Euro). KIKI, Lastenanhänger und Fahrrad-Trolley müssen bei einem Fachhändler in einer plan b-Gemeinde (Lustenau, Hard, Bregenz, Lauterach, Wolfurt, Kennelbach und Schwarzach) gekauft werden.

Fördervoraussetzungen:

  1. Hauptwohnsitz in Lustenau 
  2. Bei Kinder-Transportanhängern müssen zumindest das Kind und ein Elternteil den Hauptwohnsitz in Lustenau haben.
  3. Pro Haushalt werden max. je ein Kinderanhänger, ein Lastenanhänger und ein Trolley gefördert. 
  4. Der Kauf eines KIKIs, Lastenanhängers oder Trolleys muss bei einem Fahrradhändler in einer plan b-Gemeinde (Lustenau, Hard, Bregenz, Lauterach, Wolfurt, Kennelbach und Schwarzach) getätigt werden. 
  5. Die Originalrechnung muss auf den Antragssteller adressiert sein und darf nicht älter als 12 Monate sein. Die Originalrechnung ist gemeinsam mit dem von Föderwerber:in und Händler:in unterschriebenen Förderantrag bei der Gemeindekassa einzureichen.
  6. Förderung einfach und bequem per Online-Formular beantragen.  

Lastenfahrräder

Lastenfahrräder (Transportfahrräder) werden mit 400,- Euro und Elektro-Lastenfahrräder (Transportfahrräder) mit 600,- Euro gefördert. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Betriebe und Vereine.

Fördervoraussetzungen

  1. Hauptwohn-, Vereins- bzw. Firmensitz in Lustenau
  2. Die Räder müssen über einen Pedalantrieb und Transportkapazität von mindestens 80 kg verfügen.
  3. Pro Haushalt/Verein/Firma wird maximal je ein Lastenrad mit oder ohne E-Antrieb gefördert.
  4. Kauf des Lastenrades bei einem regionalen Händler
  5. Die Originalrechnung muss auf den Antragssteller adressiert sein und darf nicht älter als 12 Monate sein. Die Originalrechnung ist gemeinsam mit dem von Föderwerber:in und Händler:in unterschriebenen Förderantrag bei der Gemeindekassa einzureichen.
  6. Förderung einfach und bequem per Online-Formular beantragen. 

Spezialräder (Dreiräder und Therapieräder)

Dreiräder und Therapieräder mit Pedalantrieb werden mit 400,- Euro bzw. 600,- Euro (mit E-Antrieb) gefördert. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Vereine und Betriebe.

Fördervoraussetzungen

  1. Hauptwohn-, Vereins- bzw. Firmensitz in Lustenau
  2. Kauf des Senioren-/Therapie- 3-Rads bei einem regionalen Händler
  3. Die Originalrechnung muss auf den Antragssteller adressiert sein und darf nicht älter als 12 Monate sein.
  4. Förderung einfach und bequem per Online-Formular beantragen. 

Elektromobilitätsförderungen von Bund und Land

Sichern Sie sich auch die Fördermittel aus der E-Mobilitätsoffensive des Bundes für (E-)Transporträder mit insgesamt 900,- Euro und (E-)Falträder mit insgesamt 500,- Euro unter www.umweltfoerderungen.at!

Eine Übersicht aller Mobilitäts-Förderungen für Privatpersonen finden Sie hier.

 

"Es ist einfach ein Traum" - nutzen Sie die Förderungen für Drei- und Therapieräder

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Fahrradparade 2020_©Lukas Hämmerle (40)
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