Mobilitätszuschuss für Vereine

rheinhalle_07 marcel hagen 2014-08-21

Funktionäre (ehrenamtliche Vorstandsmitglieder) und regelmäßig ehrenamtliche Mitarbeiter:innen (z.B. Trainer:innen, Platzwarte, Chorleiter:innen) von Vereinen haben die Möglichkeit, Ecopoints zu nutzen, wenn die Vereinstätigkeit in einer parkraumbewirtschafteten Zone liegt. 

Die Vereine können jedes Jahr bei der Gemeinde einen Antrag stellen, um die Ecopoints-Parkgebühren in Form eines Mobilitätszuschusses zurückzuholen. Der Antrag muss spätestens bis 31. Jänner 2025 eingelangt sein.

Wie kommt der Verein zu Ecopoints und Mobilitätszuschuss?

  • Förderantrag „Mobilitätszuschuss für Vereine in Zonen mit Parkraumbewirtschaftung“ 2025 bis spätesten Ende Januar 2025 ausfüllen und per E-Mail an carina.niedermair@lustenau.at
  • Der Verein erhält für die ehrenamtlichen Mitglieder einen Zugang zu www.ecopoints.at. Alle Infos zu Parken mit EcoPoints siehe beigefügter „Anleitung Parken mit EcoPoints“.
  • Der Verein erhält nach Ende des Kalenderjahres eine „Auflistung Abrechnung Ecopoints“ über die Parkgebühren, die durch das EcoPoints-Parken der Ehrenamtlichen angefallen sind.
  • Über das Formular „Antrag auf Auszahlung des Mobilitätszuschusses für Vereine in Zonen mit Parkraumbewirtschaftung“ kann der Verein um Rückerstattung der Parkeinnahmen ansuchen.
Mag.a Carina Niedermair
T +43 5577 8181-5004 E-Mail senden

Bauamt
Rathausstraße 1