Förderung für Dachbegrünung

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Die Folgen des Klimawandels sind bereits deutlich spürbar. Dachbegrünung ist deshalb eine wichtige Maßnahme, um im Siedlungsraum die Erderwärmung erträglicher zu machen. Sie trägt zur Minderung der Hitze, zum gezielten Rückhalt von Regenwasser nach Starkregen und zur Erhöhung der Artenvielfalt (Biodiversität), besonders für Bienen und andere Insekten, bei.

 

Laut der am 28. September 2023 von der Gemeindevertretung beschlossenen „Förderrichtlinie für die Gewährung eines Zuschusses zur Dachbegrünung“ werden von der Marktgemeinde Lustenau die Kosten für Dachbegrünungen ab einer Fläche von 50 m² mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von € 10,-- je m² begrünter Fläche unterstützt. Gefördert werden maximal 150 m², die Förderhöhe beträgt somit bis zu € 1.500,--.

Förderungsvoraussetzungen

Die Gemeinde fördert die dauerhafte Begrünung von Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern (bis 10°) mit bodendeckenden Pflanzen (extensive oder intensive Dachbegrünung) bei Einhaltung folgender Voraussetzungen:

  1. Gefördert werden Dachbegrünungen von Gebäuden in Lustenau.
  2. Die Förderung wird nur Privatpersonen gewährt.
  3. Die begrünte Fläche muss mindestens 50 m² und die Substrathöhe mindestens 8 cm betragen.
  4. Die Förderung ist schriftlich bei der Marktgemeinde Lustenau samt den erforderlichen Bestätigungen zu beantragen.

So kommen Sie zu Ihrer Förderung

Sie können Ihre Förderung ausschließlich und bequem online beantragen:

  • ​Einfach dieses Online-Formular ausfüllen (ab 11.12.2023)
  • Die erforderlichen Bestätigungen hochladen:
    • Kostenzusammenstellung samt zugehörigen Rechnungen
    • Bestätigung der Mindestsubstrathöhe von 8 cm durch die ausführende Firma
    • Ausführungs- und Flächennachweis mit bemaßter Planunterlage, nachvollziehbarer Flächenberechnung und Ausführungsfotos
  • Formular versenden.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen und nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
  • Den Gemeindeorganen sind zur Überprüfung die Einsicht in Belege und Unterlagen sowie die Besichtigung des Förderobjektes zu gestatten.
DI Rudi Alge Abteilungsleiter
T +43 5577 8181-5201 E-Mail senden

Bauamt
Rathausstraße 1