Luftqualität
Die Luftgüteüberwachung ist bundesgesetzlich im Immissionschutzgesetz-Luft und im Ozongesetz geregelt. Diese Gesetze schreiben Grenz- und Zielwerte für verschiedene Schadstoffe vor. Bei der Luftgüteüberwachung richtet sich das Hauptaugenmerk auf Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol, Ozon, Stickstoffdioxid und lungengängigen Feinstaub.
Feinstaub
Feinstaub, der hauptsächlich von Hausbrand und Verkehr verursacht wird, kann in die feinsten Verästelungen der Lunge vordringen und die Atemwege schädigen. Vor allem bei Inversionswetterlagen im Winterhalbjahr kann es zu erhöhten Belastungen kommen. Feinstäube entstehen bei verschiedensten Verbrennungsprozessen durch mechanischen Abrieb und Aufwirbelungen. Bei den Messstellen Lustenau-Wiesenrain und Zollamt finden täglich Feinstaubmessungen statt.
Ozon
Ozon ist eine Form von Sauerstoff und in niedriger Konzentration ein „normaler" Bestandteil unserer Luft. Hochkonzentriert wirkt es in Bodennähe als aggressives Reizgas und schadet Mensch und Natur. Da die Sonneneinstrahlung die Ozonbildung unterstützt, treten hohe Werte vor allem im Sommerhalbjahr mittags und nachmittags auf.
Besonders bei Kindern und Kranken kann es brennende Augen, Husten, Heiserkeit und entzündete Atemwege auslösen oder die Lungenfunktion schwächen. Die Vegetation ist noch früher gefährdet. Ozon beeinträchtigt schon in geringer Konzentration das Wachstum und die Gesundheit der Pflanzen. Vor allem der Wald leidet unter dieser Belastung.
Verhaltensempfehlungen bei hohen Ozonwerten:
- Weniger mit dem Auto fahren.
- Öffentliche Verkehrsmittel benützen.
- Ungewohnte und starke Anstrengungen im Freien während der Mittags- und Nachmittagsstunden vermeiden.