Lustenauer Naturjuwele
Lusten-AU verdankt seine erste urkundliche Erwähnung der Anwesenheit von Kaiser Karl III. („dem Dicken“) in seinem wald-, wild- und fischreichen Königshof im Jahr 887. Von der reichhaltigen AU-Landschaft sind nach der Rheinregulierung nur noch Reste im Naturpark Alter Rhein erhalten. Im Osten Lustenaus befinden sich noch schöne Reste naturnaher Riedlandschaft, die in zwei Europaschutzgebieten betreut werden und der Bevölkerung für Naherholung und Naturerlebnis zur Verfügung stehen.
Biotopinventar enthält wertvolle Naturräume
Im Biotopinventar sind die erhaltenswerten Naturlebensräume Lustenaus dargestellt. Der besondere Wert der Lustenauer Naturschutzgebiete liegt in den großen zusammenhängenden Streuewiesen. Diese Feuchtwiesen werden nicht gedüngt und nur einmal pro Jahr ab September gemäht. Die geerntete „Streue“ wird traditionell als Stalleinstreu für das Vieh verwendet. Von dieser naturverträglichen Bewirtschaftungsform profitiert eine erstaunliche Vielfalt unterschiedlichster Gräser, Blumen und Tiere.
Willkommen im Europaschutzgebiet Gsieg - Obere Mähder
Mit dem 73 ha großen Natura 2000-Gebiet nennt die Marktgemeinde Lustenau eine Naturoase inmitten des betriebsamen Rheintales ihr eigen. Das unscheinbare Schutzgebiet beherbergt mehr als 500 Schmetterlinge, ein Drittel aller in Vorarlberg vorkommenden Orchideenarten, 350 verschiedene Blütenpflanzen und Gräser, 42 Libellen– und mehr als 400 Käferarten, um nur einige naturkundliche Highlights zu nennen. Dank seiner reichen Ausstattung wurde das Naturjuwel schon 2003 zum Europaschutzgebiet erklärt.
Europaschutzgebiet Auer Ried
Im Jahr 2007 hat Lustenau mit dem beliebten Naherholungsgebiet im nördlichen Schweizer Ried ein zweites Natura 2000-Gebiet erhalten: Dank der hervorragenden Gebietsbetreuung durch die Ortsgemeinde Au hat sich das Naturjuwel in den letzten Jahren zu einem wahren Wiesenvogelparadies entwickelt und beherbergt heute das größte Kiebitz-Brutvorkommen im gesamten Bodenseeraum.
Bitte beachten Sie als Besucher die Schutzbestimmungen, nehmen Sie Rücksicht und halten Sie sich an die „Hausordnung“ der Natur! Weitere Informationen enthalten die angeführten Dokumente.
Baumriesen als Naturdenkmale
Mehrere auffallend mächtige Baumgestalten sind naturkundliche Besonderheiten und deshalb als örtliche Naturdenkmale geschützt. Mit der zunehmenden Erderhitzung gewinnen Bäume im Siedlungsgebiet als Windbremse, Schatten- und Verdunstungsspender für ihre klimaausgleichende Wirkung immer mehr an Bedeutung.