Die Lustenauer Landschaft für unsere Kinder erhalten
Mit dem Landschaftsentwicklungskonzept 2019 hat Lustenau definiert, wie sich unser wertvoller Landschaftsraum außerhalb des Siedlungsgebietes entwickeln soll. Es geht um die Erhaltung und Aufwertung der Erholungsräume, eine Lenkung des motorisierten Verkehrs im Ried, Vorgaben für die Sanierung und den Neubau von Riedhütten, die sorgfältige Gestaltung der Siedlungsränder, Revitalisierung der Fließgewässer, Landumlegung/Pachtlandarrondierung, Land für die Landwirtschaft, Kompensation für Beanspruchung der Grünzone, also insgesamt eine aktive Bodenpolitik der Gemeinde und ein verantwortungsvolles Handeln gegen den Klimawandel. Die verschiedenen Nutzer- und Schutzinteressen unter einen verträglichen „Hut“ zu bringen, war dabei eine der besonderen Herausforderungen: Damit auch unsere Kinder und Nachfahren noch so eine wunderbare Landschaft haben werden!