News Betreuung in den Kindergärten 29. April 2020
Die Kindergärten bleiben weiterhin geöffnet. Die derzeit geltende eingeschränkte Betreuung in den Kindergärten wird laut des Erlasses des Bundesministeriums für Soziales und Gesundheit bis 15. Mai 2020 verlängert, ab 18. Mai gibt es neue Regelungen.
Laut Empfehlung des Ministeriums gilt ab 18. Mai 2020
- die Kindergartenbesuchspflicht für Kinder im letzten Kindergartenjahr und
- die Rückkehr der 3- und 4-Jährigen mit Sprachförderbedarf
Unter folgenden Bedingungen können die Kinder zu Hause bleiben und gelten trotz Kindergartenbesuchspflicht als entschuldigt:
- wenn kindergartenpflichtige Kinder selbst zur Risikogruppe gehören,
- mit ihnen im Haushalt ein Angehöriger einer Risikogruppe lebt
- die Eltern der Meinung sind, dass ein Kindergartenbesuch für das Kind nicht gut zu verkraften sei.
Voraussichtlich ab 1. Juni 2020
- Kindergartenbesuch auch für alle anderen Kinder
Für den Kindergartenbesuch gelten grundsätzliche Hygiene-Empfehlungen. Diese betreffen die Anreise, das Betreten des Kindergartens, den pädagogischen Alltag sowie die Räumlichkeiten.
Alle relevanten Informationen zum Kindergartenbesuch erhalten die Eltern vom Familienservice bzw. dem jeweiligen Kindergarten der Marktgemeinde.