News Bürgerbefragung zu Lustenaus Landschaftsentwicklung 9. Oktober 2017
Das Lustenauer Ried ist wertvolles Naherholungsgebiet, schützenswerte Natur und landwirtschaftlich genutzte Fläche. Ein Landschaftsentwicklungskonzept soll aufzeigen, in welche Richtung sich diese Lustenauer Landschaft in Zukunft entwickeln soll. Mit den entsprechenden Arbeiten hat die Marktgemeinde das renommierte Schweizer Planungsbüro Metron beauftragt.
Im Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) werden Themen wie Erholung, Natur- und Landschaftsschutz, Landschaftsbild, Riedhütten, Gewässer und Landwirtschaft behandelt. Und die bestehenden landschaftlichen Qualitäten und Defizite ermittelt. „Das LEK soll umsetzungsorientiert sein und konkrete Lösungsmöglichkeiten für Konflikte im Landschaftsraum aufzeigen“, skizziert der Projektverantwortliche Franz Wiesinger aus dem Bauamt der Marktgemeinde.
Bürgerbefragung zum Ried
Die Erarbeitung des LEK erfolgt in drei Phasen, in Bestandsaufnahme, Konzepterstellung und Umsetzung. Mit der Bestandsaufnahme wurde im September gestartet. Sie umfasst neben der Sichtung und Auswertung der bestehenden Grundlagen auch eine stichprobenartige Befragung der Lustenauer Bevölkerung. Zu diesem Zweck werden Personen befragt, die sich in der Landschaft aufhalten und dort verschiedene Aktivitäten ausüben. Ziel ist es herauszufinden, wie die Befragten die Landschaft wahrnehmen, welche Aspekte ihnen gefallen und wo sie Handlungsbedarf sehen. Die Befragung findet in den kommenden zwei Wochen statt. Jeder interessierte Bürger kann an der Befragung teilnehmen. Dazu kann man einfach den Fragebogen aus dem Gemeindeblatt trennen, ausfüllen und ihn an mich retournieren“, erklärt Franz Wiesinger. Planungsreferent Bürgermeister Kurt Fischer betont die Bedeutung des Riedes für ganz Lustenau, seine Bewohner und Nutzer: „Das Ried ist ein wertvolles Gebiet, das zur Erholung einlädt und von der Landwirtschaft genutzt wird. Uns liegt viel daran, es möglichst gut zu erhalten und weiterzuentwickeln. Das Landschaftsentwicklungskonzept wird dabei als Planungsgrundlage dienen.“