News Neue Corona-Regeln 11. Januar 2022

20211202_MIK_84780  HiRes

Seit 11. Jänner 2022 gilt eine Maskenpflicht auch im Freien, wenn ein Abstand von 2 Metern nicht möglich ist. Die Quarantäne-Regeln werden gelockert, wer geboostert ist, wird nun nicht mehr als Kontaktperson geführt. Im Handel gibt es erstmals eine Kontrollpflicht. Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen, die seit 12. Dezember in Vorarlberg gelten, bleiben bis einschließlich 20. Jänner 2022 aufrecht. Der Lockdown für Ungeimpfte bleibt bestehen.

FFP2-Maskenpflicht auch im Freien

Wo draußen kein Mindestabstand von zwei Metern möglich ist, etwa in Fußgängerzonen, Warteschlagen und Gruppen, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Davon ausgenommen sind Situationen, wo der Mindestabstand von zwei Metern nur kurzzeitig unterschritten wird, wie z.B. beim bloßen „Vorbeigehen“ am Gehsteig etc. In allen geschlossenen Räumen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. In Seil- und Zahnradbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen besteht weiterhin die 2-G-Pflicht.

Homeoffice

Homeoffice soll, wo möglich, zur Regel und nicht zur Ausnahme werden. Homeoffice-Pflicht gibt es jedoch keine. Generell am Arbeitsort besteht weiterhin die 3-G-Pflicht.

Schwangere Personen ohne 2-G-Nachweis

Schwangere Personen, die keinen gültigen 2-G-Nachweis besitzen, dürfen anstelle dessen einen negativen PCR-Test (Gültigkeit 72 Stunden ab Probenahme) vorweisen. Der Zugang zu den Hochrisikosettings (d.h. zu 2G+- und Booster+-Settings) ist für ungeimpfte Schwangere unzulässig.

Kontaktpersonen

Seit 8. Jänner gibt es keine Unterscheidung mehr nach K1 oder K2, es gibt nur noch Kontaktpersonen. Keine Kontaktperson ist künftig, wer dreimal immunisiert (dreimal geimpft bzw. zweimal geimpft plus einmal genesen) ist oder wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die noch keine dritte Impfung erhalten.

Kürzere Quarantänefristen

Für alle, die als Kontaktpersonen eingestuft werden, gilt: Freitesten ist ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test möglich. Bei positiv getesteten Personen gilt die Absonderungsdauer künftig einheitlich für zehn Tage, ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Hier wird nicht mehr nach Virusvarianten unterschieden.

Zusätzliche Maßnahmen in Vorarlberg gelten bis inkl. 20. Jänner

In der Gastronomie dürfen entweder maximal zehn Personen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjährigen Kindern, gegenüber denen diese Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen, höchstens jedoch zehn minderjährige Kinder, an einem Tisch sitzen, oder Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben.

 

An Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen indoor (z.B. Konzerte, Theater) und outdoor dürfen maximal 500 Personen teilnehmen.