News Maskenpflicht wieder verschärft 13. September 2020

Rathaus Corona © Miro Kuzmanovic (12)

Ab 14. September gilt wieder eine verschärfte Maskenpflicht: Im Handel, bei Dienstleistungen, Banken, Postämtern, Spitälern, Kuranstalten, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen und in Behörden mit Parteienverkehr, in Schulen außerhalb des Klassenverbandes, weiters in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und taxiähnlichen Betrieben, bei Schüler- und Kindergartenkinder-Transporten, im Gesundheitsbereich inklusive Apotheken sowie bei Veranstaltungen.

Veranstaltungsbeschränkungen

Auch bei Veranstaltungen gibt es Verschärfungen: Ohne zugewiesene Sitzplätze beträgt die maximale Personenzahl im Inneren 50 Personen, im Freien 100 Personen. Bei Großveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen innen liegt sie bei 1.500 Personen, im Freien bei 3.000 Personen.

Gastronomie

20200516_MIK_4995 Maskenpflicht für Personal in der Gastronomie.

In der Gastronomie gibt es eine Maskenpflicht für Kellnerinnen und Kellner. Speisen und Getränke dürfen drinnen nur am Tisch serviert werden, der Barbereich bleibt also tabu. Die neuen Maßnahmen werden durch eine Novelle der Lockerungsverordnung geregelt.