News Gelockerte Corona-Maßnahmen 4. Dezember 2020

Lustenau bringts_2020@LukasHaemmerle(6)

Ab Montag gelten österreichweit neue gelockerte Regelungen im Kampf zur Eindämmung der Coronapandemie. Die Regeln gelten voraussichtlich bis inklusive 6. Jänner 2021, die Ausgangsregeln bis vorerst inklusive 16. Dezember 2020.

Ausgangsregelung von 20–6 Uhr

Wichtige Ausnahmen: Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum; Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen, familiäre Pflichten; Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens; berufliche und Ausbildungszwecke; Individualsport, Spaziergänge (physische und psychische Erholung); unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine. Zwischen 6 und 20 Uhr dürfen sich zwei Haushalte treffen (bis zu 6 Erwachsene und 6 Kinder). (vorerst bis inkl. 16.12.2020 gültig)

Dienstleistungen und Handel offen

Alle Geschäfte werden geöffnet, Öffnungszeiten 6–19 Uhr. Alle Dienstleistungen können wieder angeboten werden. Für beide Bereiche gilt:
  • Keine Konsumation von Speisen und Getränken,
  • Beschränkung von 1 Kundin/Kunde pro 10m²,
  • MNS-Pflicht

Gastronomie und Hotellerie bleiben geschlossen

Speisen zur Abholung von 6–19 Uhr erlaubt, kein Verkauf von offenen alkoholischen Getränken, Lieferservice ist 24/7 möglich. Die Konsumation vor Ort und im Umkreis von 50 Metern ist nicht erlaubt (Ausnahme: Betriebskantinen). Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen (berufliche Zwecke oder dringendes Wohnbedürfnis) genutzt werden.

Schulen und Universitäten

Kindergärten und Pflichtschulen nehmen den Regelbetrieb wieder auf. Maskenpflicht auch im Unterricht für Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren, Fernunterricht in der Oberstufe und Unis, Regelbetrieb für Maturantinnen und Maturanten

Veranstaltungen bleiben untersagt

Ausnahmen: Profisport; Begräbnisse mit max. 50 Personen; Demonstrationen; Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen; unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte

Freizeit, Kultur

Museen, Bibliotheken und Archive sind geöffnet:

  • Beschränkung von 1 Besucherin/Besucher pro 10 m² ,
  • MNS-Pflicht;

Outdoor-Bereiche von Tierparks dürfen ab 24. Dezember wieder geöffnet werden.

Sport

Outdoor-Sportstätten dürfen wieder betreten werden, der Mindestabstand ist einzuhalten, Beschränkung von 1 Sportlerin oder Sportler pro 10 m². Indoor-Sportstätten bleiben für Hobbysportlerinnen und -sportler geschlossen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich.