News „Keine neue Brücke Au-Lustenau direkt neben dem aktuellen Standort“ 21. Dezember 2023
Die Lustenauer Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember ihre Position gegen eine konventionelle Brückenlösung Au-Lustenau erneut untermauert. Auf Antrag der NEOS haben sich die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter einstimmig gegen eine neue Brücke direkt neben dem jetzigen Standort ausgesprochen. Die 65 Jahre alte Rheinbrücke zwischen Lustenau und Au ist am Ende ihrer Nutzungsdauer und muss ersetzt werden. Lustenau hat sich bereits klar positioniert und lehnt eine Zementierung des Status quo kategorisch ab.
Im Februar 2021 haben das Land Vorarlberg und der Kanton St. Gallen die Planung für den Neubau eingeleitet und die Variantenstudie in Auftrag gegeben. Der sich im Planungsverfahren abzeichnende Neubau der Rheinbrücke Lustenau-Au im Bereich des jetzigen Standorts stößt in Lustenau fraktionsübergreifend auf Ablehnung. Mit dem jetzigen Beschluss hält die Gemeindevertretung fest: „Lustenau wird als Partei in behördlichen Verfahren sowie in deren Vorfeld alle rechtlichen und politischen Mittel ergreifen, um den Bau der neuen Brücke Au-Lustenau südlich der bestehenden Brücke zu verhindern.“ Außerdem hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Verhandlungen mit den Projektpartnern (österreichischer Zoll, schweizerischer Zoll, Land Vorarlberg, Kanton St. Gallen, Gemeinde Au, etc.) aufzunehmen, um alternative, für Lustenau akzeptable Varianten zu finden.
Bereits in zwei Positionspapieren haben die Lustenauer Fraktionen die Ziele und Anliegen der Gemeinde an die übergeordneten Verkehrs-Infrastrukturplanungen formuliert. Seither ist die Variantenprüfung für den Brückenneubau fortgeschritten und es zeichnet sich ab, dass versucht wird, im Bereich des bisherigen Standorts eine neue Brücke zu errichten, die – so die Befürchtungen Lustenaus – den unerträglichen Zustand auf weitere Zukunft zementieren würde. Die Gemeindevertretung bekräftigt daher ihre Forderungen nach der Prüfung alternativer Brückenstandorte, der Abschaffung des 24-Stunden-Betriebs am Zollamt und der stärkeren Auffächerung des Schwerverkehrs.