News Lustenau bekommt die erste Begegnungszone 29. August 2017

Begegnungszone VS Rheindorf - Bauarbeiten

Im Rheindorf wird Lustenaus erste Begegnungszone realisiert. Fahrzeuge und Fußgänger dürfen den Straßenraum vor der Volksschule künftig gemeinsam nutzen. Alle Verkehrsteilnehmer sind dann gleichberechtigt und müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Für Autofahrer gilt höchstens Tempo 20. Das faire Teilen der Straße soll allen mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität bringen.

Begegnungszone VS Rheindorf - Bauarbeiten

Über den Sommer wird der öffentliche Raum rund um die generalsanierte und erweiterte Volksschule Rheindorf gänzlich neu gestaltet. Der Umgebungsgestaltung geht ein Beteiligungsprozess voraus, bei dem auch die Schülerinnen und Schüler ihre Ideen und Ansichten einbringen konnten.

Der neue Schulhof wird in ein grünes Klassenzimmer im Freien verwandelt, das Aufenthalts- und Bewegungsanreize bietet. Auch die Begegnungszone gehört zu den Maßnahmen, die den Aufenthalt rund um die Schule attraktiver und sicherer machen. Ebenso wie zwei neue Fußwege und eine öffentliche Spielwiese hinter dem Alten Schulhaus.

Selbsterklärende Gestaltung erhöht die Sicherheit

Die neue Begegnungszone, die zu Schulbeginn fertig ist, wird so selbsterklärend wie möglich gestaltet, was die Sicherheit zusätzlich erhöht. Beleuchtung, ein heller Bodenbelag und eine vier Meter hohe Stele markieren den Anfang und das Ende der Begegnungszone. Sitzelemente aus Beton, Blumentröge und Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen leiten durch die Begegnungszone.

Begegnungszone fördert das rücksichtsvolle Miteinander

Begegnungszone Visualisierung VS_Rheindorf (Rendering: Zero Division) Der helle Belag und die vier Meter hohe Stele im Eingangsbereich machen Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf die Begegnungszone aufmerksam.

Bürgerinnen und Bürger sind im Vorfeld oft skeptisch was die Sicherheit von Begegnungszonen angeht. Die Praxis zeigt im Gegenteil, dass die Aufmerksamkeit jedes Einzelnen erhöht ist und sich jeder Verkehrsteilnehmer vorsichtiger verhält.

"Autos fahren im Schritttempo, niemand will ein Risiko eingehen und senkt sicherheitshalber die Geschwindigkeit. Ein Fußgänger schaut zum Beispiel lieber dreimal, bevor er die Straße überquert", gibt das Kuratorium für Verkehrssicherheit die Erfahrungen aus anderen Gemeinden. Sicherheitswache-Kommandant René Schreiber kündigt an, dass die Polizei in der ersten Zeit der Begegnungszone verstärkt präsent sein wird.

Zur Sicherheit: Kinder mobil.Anders unterwegs

Begegnungszone VS Rheindorf Gestaltungsplan (Foto: Besch und Parnter) Die 70 Meter lange Begegnungszone soll künftig den Verkehr einbremsen und so die Sicherheit der SchülerInnen gewährleisten.

„Die Begegnungszone erweitert den Schulplatz und wertet ihn gleichzeitig auf. Zusätzlich schafft sie mehr Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler“, so Leanne Maree von der Gemeindeplanung. Anwohner und Eltern wissen bereits von der Neuerung und sind in der ersten Schulwoche zu einem Informationsabend eingeladen. Dort geben Bürgermeister, Direktor, Sicherheitswache, Planer und Mitarbeiter aus den Fachabteilungen Auskunft und stehen Rede und Antwort.

Die Schüler und Kinder des Kindergartens werden mit Unterstützung von Lehrpersonen, den Kindergartenpädagoginnen und der Sicherheitswache im Umgang mit der Begegnungszone besonders geschult. Auch „Kinder mobil.Anders unterwegs“, Lustenaus Initiative für einen sicheren und gesunden Schulweg, geht für die Volksschüler und Kindergartenkinder nach den Herbstferien in eine neue Runde. Mit Schwerpunktaktionen wie „Schoolwalker“ oder „Kids im Bus“ werden Eltern und Kinder dazu motiviert, den Schulweg wieder zu Fuß, per Bus oder Fahrrad anstatt im „Elterntaxi“ zurückzulegen.

Das gilt in der neuen Begegnungszone vor der VS Rheindorf

  • Jeglicher Fahrzeugverkehr ist gestattet.
  • Fußgänger und Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden.
  • Fußgänger dürfen zur Fortbewegung die Fahrbahn benutzen, ohne den Fahrzeugverkehr mutwillig zu behindern.
  • Fahrzeuge dürfen mit maximal 20 km/h unterwegs sein.
  • Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist gestattet.
  • Das Parken von Autos ist verboten.
  • Die Begegnungszone zählt zum fließenden Verkehr und ist daher – im Gegensatz zur Wohnstraße – nicht gegenüber anderen Verkehrsflächen benachrangt. Sofern keine Verkehrszeichen vorhanden sind, gelten also die allgemeinen Vorrangregeln.
Bakk. Techn. Leanne Maree
T +43 5577 8181-5005 E-Mail senden

Bauamt
Rathausstraße 1