News Lustenau fördert Fahrrad-Trolleys 24. März 2016
Ab sofort fördert die Marktgemeinde Lustenau auch Fahrrad-Trolleys. Genau wie bei Kinder- und Lastenanhängern, bekommt man bei Vorlage der Rechnung in der Gemeindekasse 25 % des Kaufpreises, maximal 150 Euro rückerstattet. Mit ihrer jüngsten Mobilitätsförderung will die Gemeinde Einkaufsfahrten mit dem Fahrrad erleichtern und hofft, dass künftig noch mehr Lustenauerinnen und Lustenauer umsatteln.
Alfred Hänsler aus der Königshofstraße ist 92 Jahre und hat sich im Februar einen solchen Trolley angeschafft. Er ist begeistert: „Mein neuer Fahrrad-Trolley macht mich flexibel, da ich jetzt meine Einkäufe mit dem Elektrofahrrad und dem praktischen Trolley wieder selbst erledigen kann, und ich nicht auf andere angewiesen bin, die mir diese Tätigkeiten durchführen. Außerdem ist er sehr platzsparend verstaubar, da er zusammenklappbar ist und ich kann durch die leicht abnehmbare Tragtasche auch eine Kiste Mineralwasser oder Bier transportieren“.
Anschaffung, die sich bezahlt macht
Die Trolley-Modelle, wie sie die Lustenauer Radhändler im Angebot haben, wurden bereits unter Alltagsbedingungen unter die Lupe genommen. Sie haben sich im Praxistest bewährt und erfüllen alle Kriterien, die die Förderung verlangt“, kann der Mobilitätsbeauftragte Michael Schulz die angebotenen Trolleys uneingeschränkt empfehlen.
Auch der finanzielle Aspekt dürfe nicht unberücksichtigt bleiben, betont Schulz und macht eine einfache Rechnung: „Nimmt man innerorts dreimal wöchentlich das Fahrrad statt das Auto, spart man sich bei 3 Kilometer zurückgelegten Wegen mindestens 200 Euro jährlich. Damit hat sich der teuerste hier erhältliche Trolley nach knapp einem Jahr bereits rentiert.“
Vielseitig einsetzbar
„Mit der neuesten Generation von Fahrrad-Trolleys sind Einkaufsfahrten ein Klacks: Die von den Lustenauer Radhändlern angebotenen Trolleys können 50 Kilo transportieren und lassen sich über eine Schnellkupplung auf Knopfdruck vom Gepäckträger abnabeln und mit ins Geschäft nehmen.
Es können Großeinkäufe, aber auch eine Getränkekiste oder Mineralwasser transportiert werden. Der Trolley ist also Lastentransporter, Einkaufswagen und Einkaufstasche zugleich“, freut sich Mobilitätsgemeinderat Dietmar Haller, dass der praktische Radanhänger nun auch gefördert wird.
Förderung: 25 % des Kaufpreises
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Trolley bei einem ortsansässigen Fahrradhändler gekauft wird, 50 kg Tragkraft und über eine Schnellkupplung für den Fahrradgepäcksträger verfügt. Die Käuferin oder der Käufer muss außerdem in Lustenau gemeldet sein.
Die Förderung ist gleich hoch wie für Kinder- oder Lastenanhänger und beträgt 25 Prozent der Kaufsumme, maximal 150 Euro. Das Geld wird gegen Vorlage der Rechnung in der Gemeindekassa bar ausgezahlt.
„Mit der Ausweitung der Mobilitätsförderung auf Fahrrad-Trolleys setzten wir neben den bestehenden Förderungen für VVV-Jahreskarten, KIKI, Lastenanhänger und Lastenräder einen weiteren Schritt zur Unterstützung der bewussten Mobilität im Einkaufs- und Freizeitverkehr in unserer Gemeinde“, zeigen sich Dietmar Haller und Michael Schulz erfreut. „Wir wünschen gute Fahrt und ein entspanntes Einkaufen.“