News Lustenau quo vadis? Ausstellung des Räumlichen Entwicklungsplans 29. März 2024
Der Räumliche Entwicklungsplan geht ins Finale: In der Gemeindevertretung am 7. März gaben alle für Lustenau verantwortlichen Politikerinnen und Politiker ihre Zustimmung zu dem umfassenden Plan, der die Weichen für Lustenaus Zukunft stellt. Vom 29. März bis 26. April ist er nun online veröffentlicht. In dieser Zeit ist es möglich, schriftlich Stellung zu nehmen bzw. Änderungsvorschläge zu erstatten. Parallel dazu läuft eine REP-Ausstellung im Rathaus-Foyer.
Der REP gibt Antworten auf die Frage, wohin sich unsere Gemeinde in den nächsten 10 Jahren entwickeln soll und wie wir in Zukunft zusammenleben wollen. Wie nutzen wir unseren Grund und Boden für Wohnen, für Mobilität, zum Erholen, zum Spielen, um zu arbeiten und wirtschaften? All diesen Fragen sind Fachleute, Politikerinnen und Politiker und die Bevölkerung in den letzten vier Jahren auf dem Weg zum Räumlichen Entwicklungsplan nachgegangen. Sie haben sich in den Planungsgruppen und -ausschüssen ausgetauscht, mit den Nachbargemeinden abgestimmt und sich miteinander in Ortsteilgesprächen, Spaziergängen, einer Radausfahrt und einer Ausstellung vernetzt. Gemeinsam wurden Ziele festgelegt und Pläne und Maßnahmen ausgearbeitet, wie sie erreicht werden können.
Ausstellung im Rathaus
Aus allen Inputs, aus den Rückmeldungen aus der Bevölkerung und den Erkenntnissen sämtlicher Masterpläne von Lustenau und überregionaler Planungen, hat die Planungsabteilung im Bauamt, begleitet vom Schweizer Fachbüro Metron, den nun vorliegenden Entwurf des Räumlichen Entwicklungsplans ausgearbeitet. Wie und wohin die Reise in Lustenau gehen soll, können alle Interessierten erneut erfahren. Eine Ausstellung im Rathaus-Foyer gibt Einblick in den Räumlichen Entwicklungsplan. Alle Themenfelder des REP von Bauen und Wohnen über Mobilität und Verkehr, Landwirtschaft, Freizeit und Erholung, Arbeiten und Wirtschaft, Klima und Energie bis zum Schutz von Natur und Landschaft werden präsentiert.
Online auf Veröffentlichungsportal einsehbar
Parallel zur Ausstellung ist der Verordnungsentwurf und der Erläuterungsbericht samt Umweltbericht vom 29. März bis 26. April 2024 www.lustenau.at/kundmachungen veröffentlicht. Während dieser Zeit können natürliche und juristische Personen, Organisationen oder Gruppen zum Verordnungsentwurf sowie zum Umweltbericht schriftlich Stellung nehmen. Zudem kann jede Gemeindebürgerin und jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin und Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der räumliche Entwicklungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten.
Schriftliche Stellungnahmen können auch gerne direkt in der Planungsabteilung des Bauamts, bei Franz Wiesinger, abgegeben oder per Mail an franz.wiesinger@lustenau.at geschickt werden. Nach der vierwöchigen Auflage muss der REP von der Gemeindevertretung beschlossen und von der Landesregierung genehmigt werden. Der Räumliche Entwicklungsplan wird verordnet und damit gesetzlich bindend.
Ausstellung und Auflage bis 26. April
Räumlicher Entwicklungsplan
29. März – 26. April
Foyer Rathaus
Auflage
Verordnungsentwurf und der Erläuterungsbericht samt Umweltbericht www.lustenau.at/verordnungen
Schriftliche Stellungnahmen und Änderungsvorschläge an Franz Wiesinger, Bauamt