News Maskenpflicht und neue Quarantäneregeln 25. März 2022
Am 24. März wurde die Maskenpflicht ausgeweitet. Sie gilt an folgenden Orten:
- in Verkehrsmitteln,
- im Handel und bei körpernahen Dienstleistungen,
- in der Gastronomie und in Hotels (außer am Sitzplatz und im Zimmer)
- in Sportstätten (außer bei der Sportausübung),
- in Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- an Arbeitsorten
- in Alten- und Pflegeheimen und Spitälern
- Bei Zusammenkünften gilt Maskenpflicht:
- ab 100 Personen bei zugewiesenen Sitzplätzen (Theater, Kino etc.)
- ab 100 Personen ohne zugewiesene Sitzplätze (Partys, Hochzeiten etc), wenn keine 3G-Nachweise kontrolliert werden.
- Diese Regelung gilt auch für die Nachtgastronomie
Neue Quarantäneregeln
Ist man fünf Tage in Quarantäne und 48 Stunden symptomfrei, ist diese beendet. Es gelten aber fünf weitere Tage folgende Einschränkungen:
- FFP2-Maskenpflicht bei Kontakt mit anderen Personen (auch im privaten Wohnbereich)
- Meiden von Großveranstaltungen, vulnerablen Settings und Gastronomie (Ausnahme: Arbeitsort),
- Betretungsverbot für Einrichtungen in denen nicht durchgehend Maske getragen wird (Gastro, Fitness, Sportstätten etc.)
- Kein Besuch von Sportveranstaltungen, Konzerte etc.
- Arbeiten am Arbeitsplatz ist möglich, wenn Maske getragen wird oder Schutzeinrichtungen bestehen.
Von diesen Einschränkungen ist ein Freitesten möglich. Ist der PCR-Test negativ oder liegt der Ct-Wert bei 30 oder höher, sind die Einschränkungen beendet.