News Neue Regelungen 28. April 2020

luschnou hebt zaemmo ©mirokuzmanovic (78)

Die Bundesregierung hat das Auslaufen der derzeit geltenden Ausgangsbeschränkung ab 1. Mai angekündigt. Die Abstandsregel von mindestens einem Meter bleibt ebenso wie die Bestimmungen zum Tragen von Mund-Nasen-Masken.

  • Veranstaltungen mit bis zu 10 Personen sind möglich, bei Begräbnissen bis zu 30 Personen (bis 30. Juni). Gastronomiebetriebe öffnen am 15. Mai (Öffnungszeiten 6 – 23 Uhr), Beherbergungsbetriebe am 29. Mai.
  • Freibäder dürfen am 29. Mai öffnen, Rahmenbedingungen werden noch erarbeitet.
  • Berechnungszeitraum für Härtefallfonds wird auf 15. September ausgedehnt.
  • Geschäfte dürfen ab 1. Mai pro 10 m² einen Kunden einlassen (bisher 20 m²).
  • Abstandsregel von 1 Meter auch in Öffis, wenn möglich.
  • Wichtigste Corona-Regel lautet: Halten Sie einen Abstand von mindestens 1 Meter.