News Neue Verkehrsführung über Wiesenrainbrücke ab 1. März 2024 27. Februar 2024

Ab Freitag wird die Rheinbrücke Wiesenrain nur noch einspurig befahrbar sein.
Brücke Wiesenrain 01
Die Rheinbrücke Wiesenrain verbindet seit über 100 Jahren die Gemeinden Lustenau und Widnau. Das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen und das Land Vorarlberg untersuchten den Zustand der Brücke unter Berücksichtigung der heutigen Anforderungen an Straßenbrücken und überprüften sie statisch. Die Untersuchungen zeigten, dass die Korrosionsschäden an der Brücke fortgeschritten sind.
 
Darum wird als erste Maßnahme die Rheinbrücke Wiesenrain ab dem 1. März 2024 nur noch einspurig befahrbar sein. Der einspurige Verkehr über die Brücke wird mit einer Lichtsignalanlage geregelt, die Fahrten des Rheinbähnles über die Brücke werden eingestellt. Nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten kann die Brücke wieder beidseitig befahren werden.