News Realisierung der Entlastungsstraße im unteren Rheintal geht in weitere Etappe 2. März 2016
Das Infrastrukturministerium hat mit der strategischen Prüfung der Nachfolgevarianten der S18 begonnen. Geprüft wird, ob die neue Schnellstraße bereits beim Knoten Dornbirn anschließen kann, so wie es die Planungen von „Mobil im Rheintal“ bei beiden Varianten Z („Riedvariante“) und CP („Ostumfahrung Lustenau“) vorsehen. Bis zum 11. April hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eine Stellungnahme zur S 18 abzugeben.
Nachfolgeprojekt der S 18
Das Procedere hin zur Realisierung der gerade in Lustenau dringend benötigten Entlastungsstraße ist gesetzlich klar geregelt und gleicht einem Marathon in mehreren Etappen, wobei die jetzige eine ganz wesentliche darstellt. Die neue Trassierung der Entlastungsstraße muss eine strategische Prüfung durchlaufen, so sieht das der Gesetzgeber bei einer Veränderung des hochrangigen Bundesverkehrswegenetzes vor.
Derzeit ist im Bundesstraßengesetz noch die ursprüngliche Verbindung (S 18 Bodensee Schnellstraße) vom Knoten bei Lauterach (A 14) bis zur Staatsgrenze bei Höchst verankert. Entsprechend dem Planungsverfahren „Mobil im Rheintal“, bei dem eine Weiterverfolgung der Alternativen CP und Z empfohlen wurde, schlägt das Land Vorarlberg dem Bund nunmehr vor, das Bundesstraßengesetz dahingehend abzuändern, dass die neue Verbindung von einem Knoten bei Dornbirn (A 14) bis zur Staatsgrenze bei Höchst verläuft.
Wichtige Verkehrsentlastung
Bürgermeister Kurt Fischer betont die Bedeutung einer Entlastungsstraße für die Gesamtentwicklung Lustenaus und des unteren Rheintals: „Wir stehen im Planungsprozess zur Realisierung einer Entlastungsstraße vor einem wichtigen Schritt. Die positive Behandlung im Minister- und Nationalrat ist zugleich auch der gesetzliche Auftrag, diese für Lustenau so dringend notwendige Straße in die Schweiz zu realisieren. Alle Untersuchungen haben gezeigt, dass kurzfristig realisierbare Maßnahmen, so wichtig diese auch sind, keine ausreichende Entlastung für unsere Gemeinde bringen.“
Öffentlichkeit kann Stellung nehmen
Für die Strategische Prüfung wurde vom Land ein 230 Seiten umfassender Umweltbericht ausgearbeitet und Ende des letzten Jahres dem Verkehrsministerium übergeben. Nach erfolgter positiver Prüfung durch das Infrastrukturministerium kann nun die Öffentlichkeit in einem Beteiligungsverfahren seit Montag, den 29. Februar dazu Stellung nehmen.
Im Zeitraum von 29. Februar bis 11. April 2016 kann jede Person zur vorgeschlagenen Netzveränderung und zum Umweltbericht eine Stellungnahme in schriftlicher, elektronischer Form abgeben. Auch die Schweiz wird eingebunden. Verantwortlich für die Abwicklung des gesamten Verfahrens zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist das BMVIT.
Nähere Informationenen dazu, wie Stellungnahmen abgegeben werden können, gibt es auf der Internetseite des BMVIT. Dort kann auch der Umweltbericht heruntergeladen werden.
Genauer Trassenverlauf wird zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist kein Abstimmungsverfahren und es erfolgt auch keine Aufrechnung zwischen "unterstützenden" und "ablehnenden" Stellungnahmen, betont „Mobil im Rheintal“-Projektleiter DI Christian Rankl. Ziel ist es, sachbezogene Hinweise auf die vorgeschlagene Netzveränderung bzw. den Umweltbericht zu erhalten.
Der Fokus liegt ausschließlich auf der strategischen Ebene der Netzveränderung, der genaue Trassenverlauf und wie spätere Projekte im Detail auszugestalten sind, wird erst in nachgelagerten Planungsverfahren konkretisiert.
Netzveränderungen werden im Ministerrat und Nationalrat behandelt
Nach Ablauf der Frist werden die abgegebenen Stellungnahmen vom Infrastrukturministerium zusammengefasst und an den Ministerrat und Nationalrat weitergeleitet. Diese werden die Netzveränderung behandeln und – so der Plan - in diesem Jahr verabschieden.
Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser spricht von einem Meilenstein für die benötigte Entlastungsstraße: „Die Verankerung eines Netzelements im Verzeichnis zum Bundesstraßengesetz bedeutet den grundsätzlichen Auftrag des Gesetzgebers an die Bundesstraßenverwaltung, die Veränderung umzusetzen. Die Verhandlungen mit dem Verkehrsministerium und der ASFINAG zur raschen Fortsetzung der Planungsarbeiten und Herbeiführung einer Trassenentscheidung führen wir intensiv weiter."
Straßenverbindung bei Mäder löst keine Verkehrsprobleme von Lustenau, Höchst und Hard
Beim letzten Regionalforum, das Gremium beim Planungsprozess „Mobil im Rheintal“ mit Bürgermeistern aus dem unteren Rheintal, Vertretern der Schweiz und Interenssensvertretern, wurden auch die zwischenzeitlich durchgeführten Modellrechnungen für Entlastungsmaßnahmen im mittleren Rheintal vorgestellt.
Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser und Bürgermeister Fischer fassen das Ergebnis zusammen:
„Die vorliegenden Zahlen machen nochmals klar: Eine Spange auf Höhe Diepoldsau-Mäder kann die Verkehrsprobleme im unteren Rheintal für die Gemeinden Lustenau, Höchst und Hard nicht lösen. Für das untere Rheintal braucht es eine Entlastungsstraße auf Höhe Lustenau.“ Unabhängig davon sollen auf Höhe Hohenems/Diepoldsau und Altach/Mäder auch nötige Entlastungsmaßnahmen weiterverfolgt werden. Diese Ergebnisse wurden auch im Umweltbericht der Strategischen Prüfung Verkehr aufgenommen.