News Zweite Riedkonferenz - Im Dialog Maßnahmen vertiefen 9. November 2023
Im Rahmen der 2. Riedkonferenz am 26. September 2023 im Kulturhaus Dornbirn wurde der Planungsstand des regionalen Landschaftsentwicklungskonzepts Ried der drei Gemeinden Hohenems, Dornbirn und Lustenau vorgestellt. Im Anschluss brachten die geladenen Akteur:innen und Interessensvertreter:innen aus verschiedenen Fachbereichen ihre Anliegen und Vorschläge in Kleingruppen ein und diskutierten konkrete Maßnahmen.
Im Frühjahr 2022 starteten die Arbeiten zur gemeinsamen Erarbeitung eines regionalen Landschaftsentwicklungskonzeptes (LEK) für das Ried der Städte Hohenems und Dornbirn sowie der Marktgemeinde Lustenau. Die Planungsbüros Rosinak & Partner, stadtland und das Umweltbüro Grabher unterstützen die drei Gemeinden bei der fachlichen Erarbeitung und beim Kommunikations- und Beteiligungsprozess.
Beteiligungsprozess
Während bei der 1. Riedkonferenz die Herausforderungen und Ziele für diesen besonderen Landschafts- und Lebensraum im Mittelpunkt standen, ging es bei der 2. Riedkonferenz um konkrete Umsetzungsmaßnahmen. Nach der Vorstellung des aktuellen Planungsstands hatten die Teilnehmer:innen die Möglichkeit, sich im Zuge einer Plakatausstellung mit den vorgeschlagenen Maßnahmen näher auseinanderzusetzen. Danach diskutierten die Teilnehmer:innen in Kleingruppen zu Schlüsselthemen und erarbeiteten gemeinsam Umsetzungsvorschläge, die möglichst viele Interessen im Ried berücksichtigen. Die Ergebnisse der 2. Riedkonferenz sind auf der Seite www.hohenems.at/lek-ried abrufbar.
Am 10. September 2023 fand zudem eine von Expert:innen geführte Fahrradexkursion ins Ried statt, bei der Interessierte mehr zu diesem einzigartigen Landschaftsraum in seiner Funktion als Naturraum, Landwirtschaftsraum sowie Erholungsraum erfahren konnten.
Die weiteren Schritte bis zum fertigen Konzept
Das Projektteam arbeitet die Ergebnisse und Rückmeldungen aus der 2. Riedkonferenz in das Landschaftsentwicklungskonzept ein. Die inhaltlichen Arbeiten werden bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Die Beschlussfassung durch die Gemeinden ist im ersten Quartal 2024 vorgesehen.