Jungunternehmerförderung
Lustenau hat sich in den letzten Jahren als Wirtschaftsstandort etabliert. Besonders junge Unternehmer und Betriebsgründer mit innovativen Ideen sind hier willkommen. Das Förderungsmodell „Jungunternehmer- bzw Betriebsgründerförderung der Marktgemeinde Lustenau“ unterstützt neugegründete bzw. neuangesiedelte Unternehmen in Lustenau in der schwierigen Startphase.
In den Genuss dieser Förderung kommen Personen, die sich erstmals hauptberuflich selbständig machen sowie juristische Personen, wenn sich der überwiegende Teil der Gesellschafter erstmals selbständig macht und neue Arbeitsplätze schafft. Die gewählte Gesellschaftsform des Betriebes spielt keine Rolle. Auf die Gewährleistung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der jährlichen Kommunalsteuererklärung des Betriebes an die Steuerabteilung der Gemeinde Lustenau. Die maximale gesamte Fördersumme beträgt 9.000,- Euro.
Zu beachten
Die Förderung kann mit einem formloses Schreiben beantragt werden. Folgende Daten müssen darin enthalten sein: Datum der Betriebsgründung Anzahl der Mitarbeiter Gesamtlohnsumme (Die Jahreslohnsumme des einzelnen Unternehmens muss mindestens 20.000,- Euro betragen)
Die maximale Laufzeit der Förderung beträgt je Betrieb 3 Jahre. Betriebe, die in den Genuss dieser Förderung gekommen sind, müssen mindestens 5 Jahre lang ihren Standort in Lustenau aufrecht erhalten.
Weiterführende Links
Wirtschaftsförderungen des Landes Vorarlberg
Förderungen der Wirtschaftskammer
Förderkompass des Bundesministeriums